Beschlussvorlage - 2019/BV/4514

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Holzbrücke Riekdahl, BW 64  in Höhe von 85.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201900520 - Holzbrücke Riekdahl, BW 64   in Höhe von 85.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201400816 – Stützwand Goetheplatz Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 85.000 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§ 6 Abs. (4) Nr. 2, Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

              0

280.000,00

offene Aufträge (AU)

 

0

0

bereitgestellt

./.

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

./.

                 0

0

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

 

 

280.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

85.000,00

 

 

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201900520

Holzbrücke Riekdahl, BW 64

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a)      Unabweisbarkeit

 

Die Holzbrücke Riekdahl ermöglicht Pächtern von städtischen Flächen die Erreichbarkeit ihrer Pachtflächen. Die Brücke befindet sich im Zuge eines öffentlichen Verkehrsweges in Bewirtschaftung des Amtes für Verkehrsanlagen und muss zur Erhaltung der Verbindungs­funktion dieses Verkehrsweges ersetzt werden.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Die Holzbrücke Riekdahl besteht aus einer Holztragkonstruktion sowie Holzgeländern. Sie wurde im Jahr 2016 mit einer Zustandsnote 3,0 geprüft. Zur HH- Anmeldung 2018-2019 in 02/2017 wurde davon ausgegangen, dass ein Austausch einzelner Holzelemente im Rahmen einer Reparatur / Instandsetzung möglich ist. Infolge des sich sehr schnell verschlechternden Zustandes muss jetzt jedoch ein Abriss mit einem Ersatzneubau zur Ausführung kommen. Diese Maßnahme ist somit investiv einzuordnen und fällt nicht mehr unter den laufenden Aufwand. Diese Umstände waren zur HH- Plan- Anmeldung in 02/2017 für den HH-Plan 2018-2019 noch nicht bekannt.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 nein

 

 

 

 

2. Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

    durch Minderauszahlungen in Höhe von 85.000 EUR

 

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201400816

Stützwand Goetheplatz

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 


Begründung der Minderauszahlungen

Es war ursprünglich zum Zeitpunkt der HH- Planung 2018-2019 in 02/2017 vorgesehen, die Baumaßnahme Stützwand St 12 parallel mit der Maßnahme der DB AG zum Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz durchzuführen. Die Maßnahme der DB AG verschiebt sich jedoch um einige Jahre. Die Maßnahmen an der Stützwand St 12 können jedoch erst parallel bzw. nach dem Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz erfolgen. Somit verschiebt sich auch der Bau der Stützwand Goetheplatz, so dass aus den zur Verfügung stehenden Mittel 85 TEUR bereitgestellt werden können.

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

              0

280.000,00

offene Aufträge (AU)

 

0

0

bereitgestellt

./.

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

./.

                 0

0

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

 

 

280.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

85.000,00

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000. 09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201900520

Holzbrücke Rieckdahl, BW 64

Investitionsposition

2

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein


 

überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik
 

Bezeichnung

Gesamt­ermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

2.306.514

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

33.203.173

21.921.191

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-30.536.173

-19.569.660

     

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.04.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.04.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen