Ergänzung Stellungnahme - 2018/AN/4248-03 (ES)

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Beratungsfolge

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Die Vorstände des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern sowie des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern haben die Eckpunkte der kommunalen Forderungen zur FAG-Reform 2020 als gemeinsame Position beider Verbände beschlossen. Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern  fordern die Landesregierung auf, zum Wohl der Einwohner/innen unseres Landes, bei der geplanten Reform des Finanzausgleichs in Mecklenburg-Vorpommern folgende Eckpunkte umzusetzen:

 

I. Konkrete und verbindliche mit Zahlen untersetzte Eckpunkte für die FAG-Reform 2020 sind noch vor der Kommunalwahl vorzulegen, die sowohl die vertikale Finanzverteilung - unter Beachtung der prognostizierten Einnahmesituation zum 01.01.2020 – als auch – davon ausgehend - die horizontale Finanzverteilung betreffen.

II. Aus zusätzlichen Bundesmitteln zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sind ab 2020 jährlich mindestens 245 EUR/Einwohner, (entspricht 395 Mio. €) den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

III. Alle Abzugsbeträge von den Landeseinnahmen bei der Berechnung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes sind zu streichen und aufgabenbezogen der kommunalen Ebene zuzuordnen.

IV. Die Zuweisungen des Landes müssen allen Kommunen jahresbezogen den Haushaltsausgleich ermöglichen. Zum Nachweis verpflichtet sich die Landesregierung, dem Landtag jährlich darüber zu berichten.

V. Aus den zusätzlichen Mitteln nach II. ist den Kommunen jährlich eine Infrastrukturpauschale von mindestens 166 EURO/Einwohner zu gewähren.

 

 

 

 

 

VI. Die negativen Auswirkungen der zweijährlichen Überprüfung der kommunalen Beteiligungsquote sind durch eine Nachzahlung von 118 Mio. € für die Jahre 2018 und 2019 auszugleichen.

VII. Dynamisierung der Mittel für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und Wegfall des Selbstbehalts in Höhe von 7,5 %

VIII. Erarbeitung eines Entschuldungskonzeptes für den kommunalen Bereich, das neben den Mitteln aus dem Entschuldungsfonds auch bestehende Restmittel nutzt.

IX. Ausgleich des Mehrbedarfs aufgrund der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

X. Personenorientierte Verteilung der Integrationsmittel des Bundes

 

Da die bisherige mittelfristige Finanzplanung des Landes nicht von einer deutlichen Beteiligung an den ab 2020 für das Land verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen ausgeht und in Kürze die Haushaltsgespräche zum nächsten Doppelhaushalt des Landes auf Regierungsebene beginnen, sind die Kommunen aufgefordert, die gemeinsam verabschiedeten Positionen durch Beschlüsse in den Vertretungen und durch Unterschriftensammlungen sowie durch Pressearbeit vor Ort zu unterstützen. Als Ergebnis einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit kommunalen Vertretern beider Verbände zur Erarbeitung gemeinsamer Positionen wird der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung eine  entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt.

 

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Roland Methling

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - vertagt