Beschlussvorlage - 2019/BV/4387
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende von der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie e. V., Poliklinik für Kieferorthopädie der Justus-Liebig-Universität (JLU) Gießen zur finanziellen Unterstützung des Zahnärztlichen Dienstes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei gemeinnützigen Projekten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.02.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gesundheitsamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 44, Abs. 4, Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Das Gesundheitsamt, Abt. Zahnärztlicher Dienst, erhält von der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie e. V., Poliklinik für Kieferorthopädie der JLU mit Sitz in Gießen eine Spende zur Finanzierung von Set’s „Zum Start für gesunde Zähne und eine gesunde Kieferentwicklung“ für Eltern von Neugeborenen sowie zum Kauf von Zahnrettungsboxen für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt.
Bei den Set’s handelt es sich um Informationsflyer für die Eltern zum richtigen Putzen der Zähne mit entsprechender Zahnbürste und –creme sowie zum richtigen Trinkverhalten nach dem Stillen. Ziel ist es, der frühkindlichen Karies entgegenzuwirken.
Die Zahnrettungsboxen sind eine wirksame Erste-Hilfe-Maßnahme bei Unfällen mit Zahnverletzungen. Beim Spielen oder beim Sport können Zahnstücke abbrechen oder sogar bleibende Schneidezähne ausgeschlagen werden.
Deshalb empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, u. a. jede Kindertageseinrichtung mit so einer Box auszustatten, um eine zahnrettende Behandlung später beim Zahnarzt möglich zu machen.
Aufgrund der langjährigen und guten Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartnern i. R. der Frühen Hilfen/Frühförderung erhält der Zahnärztliche Dienst Rostock diese Spende, um die präventive Arbeit für die Zahngesundheit bei den Kleinsten der Stadt weiter zu unterstützen.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock empfängt gemäß § 58 Nr. 1 AO die Spende und verwendet diese zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 53
Produkt:41400 Bezeichnung: Maßnahmen der Gesundheitspflege
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2019 | 46290040 – Sonst. lfd. Erträge/Spenden | 10.000,00 |
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| 66290040 – Zuw. v. übr. Bereichen/ Spenden |
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| 10.000,00 |
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| 53440040 – Med. Sachbedarf |
| 10.000,00 |
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| 72440040 – Ausz. für med. Sachbedarf |
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| 10.000,00 |