Stellungnahme - 2019/AN/4307-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Grundsätzlich ist eine Bewerbung als Kulturhauptstadt Europas möglich. Die formalen Kriterien dafür sind erfüllt. Die parallele Ausrichtung der Bundesgartenschau und Kulturhauptstadt wäre eine enorme Herausforderung.

Es spricht für die erfolgreiche Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch in der Breite der kulturellen Infrastruktur und die Vielfalt hochwertiger Angebote sowohl freier Kulturträger als auch der institutionellen Kultureinrichtungen, dass wir in der Lage wären, eine überzeugende Bewerbung nach bekannten Kriterien einer Kulturhauptstadt Europas zu stellen. Mit den bis 2025 auch mit erheblichem finanziellem kommunalem Engagement fertiggestellten Neubauten, Theater und Archäologischen Landesmuseum, einer mit Hochkultur umrahmten Bundesgartenschau und den geplanten erweiterten Aktivitäten der Hochschule für Musik und Theater und der Universität Rostock zur Präsentation ihres kulturpolitisch wertvollen Fundus gibt es eine Reihe Argumente, die für eine Bewerbung sprechen. Die Sanierung baulicher und technischer Denkmäler (Wasserturm, Societät, Krane, Undine, Lagebuschturm …) können noch bewusster und zielstrebiger in die stadträumliche Gestaltung einbezogen werden.

 

 

 

 

 

Eine neue stadtgeschichtliche Ausstellung, die Qualifizierung der Präsentation der maritimen Sammlungen auf und um das Traditionsschiff, die Uecker-Box, die neue Ausstellung zur Industrie-Geschichte unter dem Motto „Technik und Verantwortung“ und weitere Projekte würden zusätzliche Impulse erhalten.

Kempowski, Uwe Johnson, Edvard Munch, die Böhmer-Sammlung – vieles spräche dafür, Rostocks unglaublichen kulturellen Reichtum auch international noch intensiver in Szene zu setzen.

Dennoch scheint gegenwärtig die Konzentration aller stadtgestaltenden Kräfte in der Verwaltung auf die großen Herausforderungen einer Bundesgartenschau in Rostock angezeigt!

Darüber hinaus müssen wir beachten, dass alle weiteren deutschen Städte, die sich um den Titel bewerben bereits seit Jahren an ihrer Bewerbung arbeiten.

Die weiteren deutschen Städte, die sich um den Titel bewerben, arbeiten seit Jahren an ihrer Bewerbung. So beschloss z.B. der Stadtrat Magdeburg bereits 2011, sich um den Titel der europäischen Kulturhauptstadt zu bewerben. Es sind Projektbüros tätig, vielfältige Marketingmaßnahmen sind gelaufen, partizipative Prozesse mit Einwohnerinnen und Einwohnern wurden initiiert.  Dieser Rückstand wird innerhalb der wenigen Monate bis zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kaum noch aufzuholen sein.

Es ist wenig wahrscheinlich, dass Rostock in einem nationalen Auswahlverfahren für dasselbe Veranstaltungsjahr eine zweite Großveranstaltung zugesprochen wird. Deshalb sollte sich die Hanse- und Universitätsstadt auf die Gartenschau konzentrieren, um Rostock im Jahr 2025 als lebenswerte und grüne Stadt am Wasser zu präsentieren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zum jetzigen Zeitpunkt kann hierzu noch keine Aussage gemacht werden.

Sollte es zu einem Beschluss des Antrages kommen, ist eine Prüfung einer Beteiligung zum Auswahlverfahren vorgesehen. In die Abstimmung zu den finanziellen Auswirkungen aus einem Prüfverfahren ist das Kämmereiamt , im Sinne der Deckung aus dem Gesamthaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, einzubeziehen.

 

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben