Änderungsantrag - 2019/AN/4342-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Antrag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellst möglich, d. h. deutlich vor dem Jahr 2025 die elektronische Bauakte in der Stadtverwaltung zur effektiveren und schnelleren Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren einzuführen.

 

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für entsprechende Regelungen beim zuständigen Ministerium im Sinne einer schnellen digitalen Umsetzung stark zu machen.

 

Die Bürgerschaft ist halbjährlich über den Sachstand zu informieren.

 

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Frank Giesen

Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses

 

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Beschlüsse

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen