Antrag - 2019/AN/4342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellst möglich die elektronische Bauakte in der Stadtverwaltung zur effektiveren und schnelleren Bearbeitung von Baugenehmigungs-verfahren einzuführen.
Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für entsprechende Regelungen beim zuständigen Ministerium im Sinne einer schnellen digitalen Umsetzung stark zu machen.

Die Bürgerschaft ist bis zur April-Sitzung über den aktuellen Sachstand zu unterrichten.

 

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Sachverhalt:

Seit einiger Zeit setzen wir uns dafür ein, dass Bau- und Beteiligungsverfahren effektiver und schneller durchgeführt werden müssen. Wir fordern daher die Einführung einer elektronischen Bauakte, bei der Bauanträge digital gestellt und diese wiederum digital beschieden werden können. Innerhalb der Arbeitsgruppen des „Bündnis für Wohnen“ wurde dieses Thema mehrfach thematisiert. Leider blieb es bislang bei der Festlegung, dass geprüft wird, einem Pilotprojekt beizutreten. Rostock steht in der Kritik, dass Bearbeitungszeiten z. B. von Bauanträgen bis zu 6 Monate dauern. Dringend benötigte einheitliche digitale, Standards fehlen und führen daher zu erheblichen  Verzögerungen. Bauherren und Baufirmen sind verärgert.
Eine Untersuchung des Landesrechnungshofes MV zum „Kommunalfinanzbericht 2018“ stellte fest, dass Bauanträge viel schneller beschieden werden könnten, wenn die Ämter digitalisiert werden würden. Eine schnellere Umsetzung wurde ebenso durch den Bauverband angemahnt. Rostock als Regiopole sollte dieses ein dringendes Bedürfnis sein. Angemerkt sei noch, dass das Land Berlin bereits seit Jahren mit einer solchen Akte arbeitet.

 

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gez. Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellst möglich die elektronische Bauakte in der Stadtverwaltung zur effektiveren und schnelleren Bearbeitung von Baugenehmigungs-verfahren einzuführen.

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für entsprechende Regelungen beim zuständigen Ministerium im Sinne einer schnellen digitalen Umsetzung stark zu machen.

 

Die Bürgerschaft ist bis zur April-Sitzung über den aktuellen Sachstand zu unterrichten.

 

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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30.01.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellstglich die elektronische Bauakte in der Stadtverwaltung zur effektiveren und schnelleren Bearbeitung von Baugenehmigungs­verfahren einzuführen.

 

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für entsprechende Regelungen beim zuständigen Ministerium im Sinne einer schnellen digitalen Umsetzung stark zu machen.

 

Die rgerschaft ist bis zur Aprilsitzung über den aktuellen Sachstand zu unterrichten.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/4342-01 A) (s. TOP 8.22.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/4342:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, schnellstmöglich, d. h. deutlich vor dem Jahr 2025, die elektronische Bauakte in der Stadtverwaltung zur effektiveren und schnelleren Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren einzuführen.

 

Ferner wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für entsprechende Regelungen beim zuständigen Ministerium im Sinne einer schnellen digitalen Umsetzung stark zu machen.

 

Die Bürgerschaft ist halbjährlich über den Sachstand zu informieren.