Stellungnahme - 2018/AF/4270-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Aus der praktischen Anwendung des Medienentwicklungsplanes  in der Testschule ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Wer pflegt die Server und die Infrastruktur? Sind hier Extra-Fachkräfte vorgesehen?
  2. Welches Zeitintervall ist bei Ausfall oder Störungen des Servers oder des WLAN-Netzes zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft vorgesehen?
  3. In wie weit ist der Lehrkörper auf die Anforderungen der Digitalisierung angemessen vorbereitet?
  4. Ist es vorgesehen, dass die Endgeräte den Schülern auch außerhalb der Schule zur Erledigung von Hausarbeiten zur Verfügung stehen werden?

 

 

Der „Medienentwicklungplan für die kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (MEP)“ wurde in einem sehr komplexen, sehr zeit- und sehr beteiligungsintensiven Verfahren erarbeitet und wird der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Sitzung am 6. März 2019 zur Prüfung und Beschlussfassung vorliegen.

 

Für den Fall seines Inkrafttretens und seiner Umsetzung wird er die Arbeitsfähigkeit und die pädagogisch-didaktischen Möglichkeiten der Schulen nicht nur in einzelnen Arbeitsbereichen aufwerten, sondern einen völlig neuen Abschnitt der Lehr- und Lernbedingungen einleiten.

 

Er ist damit zugleich ein entscheidendes örtliches Handlungsdokument für die Inanspruchnahme und Nutzbarkeit des bundes- und landesseitig in Vorbereitung befindlichen „DigitalPakt Schule“. Ein Handlungsdokument mit so weitreichenden Auswirkungen auf die künftige Leistungsfähigkeit der Schulen sollte auch hinsichtlich seiner Praxisbezogenheit, seiner unterrichtstäglichen Anwendbarkeit und seiner nachhaltigkeitsbezogenen Wirkungen geprüft worden sein. Deshalb wurde begleitend zur Endausfertigung des MEP das Projekt einer Musterschule installiert, ausgebaut und hinsichtlich seiner Anwendbarkeit und seiner Verallgemeinerungsfähigkeit ausgewertet.

 

Als konkretes Musterprojekt wurde die Integrierte Gesamtschule Borwinschule Rostock gewählt. Insofern beziehen sich die nachfolgend beantworteten Fragen sowohl auf spezielle Auswertungen der Musterschule (IT) Borwinschule Rostock als auch auf generelle Aussagen des MEP.

 

Im Verlauf der Begleitung und Auswertung der Musterschule konnte insbesondere festgestellt werden:

 

-         An der Musterschule - der Integrierten Gesamtschule „Borwinschule Rostock“ erfolgte die erfolgreiche Testung des IT-Modulbaukastens des MEP.

-         Die Standards für das technische Konzept des Medienentwicklungsplanes in Bezug auf Praxistauglichkeit, Systemrelevanz und Wiederverwertbarkeit für den Einsatz in Schulen unter zentralen Rechenzentrumsbetriebsbedingungen haben sich als richtig erwiesen.

-         Die praktische Überprüfung ergab, dass der IT-Modulbaukasten als Standard auf alle allgemeinbildenden kommunalen Schularten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anwendbar ist.

 

Am Beispiel der Integrierten Gesamtschule „Borwinschule Rostock“ als Musterschule wurde die Funktion im zentralen Rechenzentrum der Stadtverwaltung im Schulbetrieb über ein ganzes Schuljahr im praktischen Betrieb erfolgreich erprobt und ist seit sechs Monaten in der Produktivphase.

 

Im Einzelnen:

 

1.       Wer pflegt die Server und die Infrastruktur? Sind hier Extra-Fachkräfte vorgesehen?

 

Die Integrierte Gesamtschule „Borwinschule Rostock“ ist als Musterschule durch das Glaserfasernetz der Stadtverwaltung an das Rechenzentrum der Stadtverwaltung angeschlossen. Die Minimalgeschwindigkeit im Unterrichts- sowie im Verwaltungsnetz und für das Internet beträgt 1 Gbit/s und kann bei Bedarf erweitert werden. Damit konnten die dezentralen IT-Systeme aus der Schule durch virtuelle Server im Rechenzentrum ersetzt werden. Auch die Telekommunikationsanlage der Schule konnte durch die zentrale moderne Telekommunikationsanlage des Rechenzentrums herausgelöst werden.


Die Pflege der Server, der Telekommunikationsanlage, der Netztechnik und die vor-Ort-Betreuung der Schul-Infrastruktur (Endgeräte, Präsentationstechnik usw.) erfolgt durch die Abteilung IuK des Hauptamtes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Betreiber des Rechenzentrums. Zusätzliche externe Fachkräfte für die Pflege und Betreuung der IT-Systeme und der Infrastruktur werden über das im MEP ausgewiesene Maß hinaus nicht benötigt.
 

2.       Welches Zeitintervall ist bei Ausfall oder Störungen der Servers oder des WLAN-Netzes zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft vorgesehen?

 

Die Erreichbarkeit der Abteilung IuK zur Störungsannahme wird über E-Mail und Hotline sichergestellt. Sie ist telefonisch erreichbar:

  • Montags bis Donnerstag von 07.00 bis 16.00 Uhr
  • Freitag von 7.00 bis 14.00 Uhr

Die Festlegung von Reaktions- und Wiederherstellungszeiten wird wie folgt vorgesehen:

 

 

Server

Netzwerkhardware

(aktive Netzkomponenten)

Clients/
Peripherie

Reparaturstart (Fernwartung); erste Fehlerdiagnose

binnen 8 h

binnen 8 h

binnen 16 h

Reparaturstart vor Ort

binnen 16 h

binnen 16 h

binnen 40 h

Lauffähigkeit für Arbeitsplätze im Netzwerk

binnen 16 h

Teilbetrieb (80 %)

binnen 16 h Teilbetrieb; in weiteren 5 Tagen Netzbetrieb (Ausnahme Kabelschäden)

binnen 80 h

Passives Netz

Fehlerdiagnose

binnen 16 h

Wiederherstellung von Teilnetzen

binnen 16 h

bei Kabelschäden

binnen 16 h

 

Dabei setzt die Abteilung IuK in der Stadtverwaltung und in den kommunalen Schulen das
Ticket- und Inventarsystem Nilex ein. Mit Hilfe des Ticketsystem werden jegliche Arten von Aufgaben (Beschaffung, Änderungen, Störungen u.a.) über die Meldewege E-Mail -
helpdesk@rostock.de, Telefon (2929), Fax und Kunden Web Frontend strukturiert
erfasst, klassifiziert, gespeichert und weiter bearbeitet.

 

3.       In wie weit ist der Lehrkörper auf die Anforderungen der Digitalisierung angemessen vorbereitet?
 

Die Lehrerschaft wurde insbesondere bei der Realisierung des Projektes Musterschule „Borwinschule Rostock“ von Anfang an mit einbezogen. Für das Projekt-Team welches sich aus Mitgliedern der Lehrerschaft und der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusammensetze, bestand das Ziel, die erarbeiteten Standards im Modulbaukasten auf praktische Anwendung zu testen. Der praktische Test erfolgte durch die Lehrerschaft über ein Schuljahr im Unterrichtsbetrieb und auch durch die Schüler im außerunterrichtlichen Bereich. In der Schule fungiert  die Mediengruppe als zentraler Multiplikator zum Erreichen der IT Nutzung im Unterricht.

 

Das Ergebnis wurde der Verwaltungsspitze im November 2018 vorgestellt.


Zurzeit erarbeitet die Lehrerschaft mit der Unterstützung des Schulträgers, dem IQ M-V und Mediatoren für Medienbildung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V das Medienbildungskonzept der Schule. Es soll im I. Quartal 2019 durch die Schulkonferenz der Schule beschlossen werden.

 

4.      Ist es vorgesehen, dass die Endgeräte den Schülern auch außerhalb der Schule zur Erledigung von Hausarbeiten zur Verfügung stehen werden?

 

Grundsätzlich erfolgt keine personen- und schülerbezogene Ausstattung mit Endgeräten.

 

Die Schüler werden aber ihre privaten mobilen Endgeräte auch mit der interaktiven Präsentationstechnik (z.B. Präsentieren von Vorträgen) bei der vorgesehenen Grundausstattung einsetzen können.

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben