Antrag - 2019/AN/4300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei den parallel erfolgenden Landschafts-, Freiraum-, Flächennutzungs- und BUGA-Planungen die Bedarfe des Rostocker Kleingartenwesens zu berücksichtigen.
  2. Der Kleingartenverband (Verband der Gartenfreunde Rostock e.V.) ist frühzeitig in die unter 1 genannten Planungen einzubinden.
  3. Im Falle einer beabsichtigten Überplanung derzeit als Kleingärten genutzter Flächen ist eine einzelflächen- und quartierbezogene einvernehmliche Lösung anzustreben.
  4. Das Ergebnis der Lösungssuche ist der Bürgerschaft als gesonderte Anlage zur jeweiligen Beschlussvorlage (Kleingartenentwicklungskonzept 2020, Umwelt- & Freiraumkonzept 2020, BUGA-Leitentscheidung 2020, Auslegung Flächennutzungsplan) mitzuteilen. Über die Nichteinigung bei einzelnen Kleingartenanlagen ist ebenfalls zu informieren.
  5. Die Unterstützung des Kleingartenverbandes im Rahmen eines Kleingartenfonds ist zu prüfen und das Prüfergebnis der Bürgerschaft bis zum Mai 2019 vorzulegen.

              - red. Änderung: Punkt 5 in Sitzung BS 03.04.2019 gestrichen,
         weil vorher Antrag Nr. 2018/AN/4131 beschlossen wurde

 

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erarbeitet derzeit zahlreiche Planungen, von denen auch das Kleingartenwesen betroffen ist. Von einer Überplanung von Flächen, die derzeit als Kleingärten genutzt werden, ist auszugehen.

 

Die Planungen sollten im Einvernehmen mit Betroffenen erarbeitet werden und zugleich die Gesamtentwicklung der Stadt im Auge haben. Die Bildung von Quartieren mit einer Einheit von Arbeiten, Wohnen und Erholen/Freizeit ist ins Auge zu fassen.

 

Als Lösungsvarianten bei der Inanspruchnahme von Kleingartenflächen kommen beispielsweise in Betracht:

-       Bereitstellung von Ersatzflächen entsprechend Bundeskleingartengesetz

-       Entwicklung einer Grünanlage / eines Parks / eines Urban-Gardening-Projektes

-       Unterstützung des Kleingartenverbandes bei der Aufwertung bestehender Anlagen, der Beseitigung von Leerstand und ggf. Teilung freier Kleingärten.

 

Je nach Zielgruppe des jeweiligen Quartiers können Kleingärten eine wichtige Rolle spielen oder aber eine Grün-/Sportanlage, ein Park oder das für alle zugängliche Urban Gardening ohne Kleingartenanlage.

 

Ersatzflächen für aufzugebende Kleingärten werden nicht zwingend angenommen, denn nur wenige Interessenten sind bereit, einen Garten von Null aufzubauen. Hier gilt es die Erfahrungen der ersten Ersatzfläche in der Rostocker Südstadt abzuwarten.

 

Was das Kleingartenwesen in Rostock vor allem benötigt, ist eine Unterstützung bei der Beseitigung von Leerstand und der qualitativen Aufwertung bestehender Anlagen.

Einzelne KGA können überfordert sein, wenn länger ungenutzte Gärten aufgrund ihres Zustands keine neuen Nutzer finden. Hier ist anzusetzen, nicht zuletzt um mit dem Flächenverbrauch in Rostock hauszuhalten.

 

Die Unterstützung der Kommune kann mittels Beteiligung an einem entsprechenden Kleingartenfond unmittelbar auf finanzielle Weise erfolgen. Diese Form der Unterstützung muss aber nicht die einzige sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Beschlüsse

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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24.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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30.01.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt bis das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ vorliegt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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03.04.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt