Informationsvorlage - 2018/IV/4295

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

2018/AN/3786 vom 27. Juni 2018

 

 

Sachverhalt:

Gemäß des Beschlusses der Bürgerschaft hat die Verwaltung in Ergänzung der Anfrage an die Handelseinrichtungen auch die öffentlichen Einrichtungen (Land, Bundesagentur für Arbeit etc…) um Prüfung und Auskunft gebeten, ob die Parkplatzkapazitäten dieser Behörden und Institutionen vorrangig nach deren Dienstschluss bzw. außerhalb der Geschäftszeiten den Anwohnern und Gästen zur öffentlichen Nutzung verfügbar gemacht werden können.

 

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) nimmt Bezug auf deren Liegenschaft in der Kopernikusstraße 1a und informiert, dass bereits 2001 mit der Ostseestadion GmbH ein Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde, der die Mitnutzung des Parkplatzes bei Heim-spielen des FC Hansa unter Aufsicht (Einsatz eines Sicherheitsdienstes) ermöglicht.

Die darüber hinausgehende mögliche Nutzung des Parkplatzes für Privatpersonen kann aus Sicht der BImA aus haftungsrechtlichen und verkehrssicherungstechnischen Gründen nicht ermöglicht werden.

 

In derselben Liegenschaft Kopernikusstraße 1a ist auch die Bundesagentur für Arbeit

angesiedelt. Mit Schreiben vom 20.11.2018 hat auch diese einer öffentlichen Nutzung mit gleichlautender Argumentation nicht zugestimmt.


 

Für die Liegenschaften und Flächen des Landes MV hat das Finanzministerium MV mit Schreiben vom 07. November 2018 die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  um die Dar-legungen der vertraglichen Vorstellungen seitens der Stadt gebeten. Dabei wird erwartet, dass die Stadt jegliche Haftungsrisiken, Verkehrssicherungspflichten sowie auch die Kosten für zusätzliche Aufwendungen (Reinigung, Reparatur, Winterdienst etc.) über-nimmt.

Es wird erwartet, dass die Stadt eine entsprechende Zusage zur Übernahme dieser Kosten vornimmt. Da in Analogie zu den Privatflächen der Handelseinrichtungen diese Zusage und Verpflichtung zur Risiko- bzw. Kostenübernahme seitens der Stadt nicht erfolgen kann und wird, erfolgten mit dem Land MV dazu keine weiterführenden, detaillierteren Abstim­mungen und Gespräche.   

 

Abschließend kann auch hier konstatiert werden, dass die behördlichen Bundes- und Lan­deseinrichtungen nur unter der Maßgabe der vollständigen Übernahme sämtlicher Risiken, Haftungsansprüche und Kosten durch die Hanse- und Universitätsstadt eine Nutzung deren Parkplatzkapazitäten für die Öffentlichkeit außerhalb der Dienst- und Ge­schäftszeiten zustimmen würden.

 

Dies ist jedoch für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock grundsätzlich nicht darstellbar und wird daher auch nicht weiter verfolgt werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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23.01.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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24.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben