Stellungnahme - 2018/AN/4273-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Mit Beschluss vom 06.12.2017 hat die Bürgerschaft ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass ehemalige IGA-Gelände nachhaltig beleben zu wollen.

Die Interimsgeschäftsführung der IGA-Rostock 2003 GmbH und die Verwaltung teilen diese Auffassung uneingeschränkt.

 

Eine wesentliche Ursache für die unzureichende Frequentierung des Parkgeländes ist die Anzahl der Zutrittsbarrieren für viele Personengruppen.

Dadurch ist in der Wahrnehmung vieler Bürger das Parkgelände nicht einladend, sondern ein Gelände, was im Alltagsgeschehen umgangen werden muss.

 

Dieser Umstand kann nur abgestellt werden, wenn die Zutrittsbarrieren auf ein Minimum reduziert werden. 50% der Rostocker sind Fahrradaffin, 15% der Rostocker nutzen das Fahrrad täglich.
Eine Verkomplizierung der Regeln für Radfahrer, die über das normale Maß hinausgeht, wirkt wenig einladend und führt letztlich zu Unverständnis bei den Bürgern.

 

Das Parkgelände ist für Besucherzahlen von 10.000-15.000 täglich ausgelegt (IGA 2003). Entsprechend breit sind die meisten Wege. Das sollte es ermöglichen, Radfahrer und Fußgänger sicher durch den Park zu führen.
Auch andere Parkanlagen Rostocks sind für Radfahrer offen.

 


Sollte wider Erwarten eine Situation eintreten, die zu großen Konflikten im Parkgelände führt, ist eine Neuregelung für Radfahrer jederzeit möglich.

Der 10-Punkte Plan sieht eine Testphase von 2 Jahren vor.

 

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Beschlüsse

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02.01.2019 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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10.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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17.01.2019 - Finanzausschuss - zurückgezogen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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