Beschlussvorlage - 2018/BV/4285

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Bestellung von Herrn V.-Prof. James Miller Stevens (Stadtplaner) als Mitglied des Planungs- und Gestaltungsbeirates.

Seine Amtszeit beginnt mit der 27. Sitzung im März 2019.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2017/BV/2962 - Neubesetzung Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates

 

Sachverhalt:
 

Die Geschäftsstelle des Planungs- und Gestaltungsbeirates hatte im September 2017 die Bestellung von Frau Prof. Dr. V. Miriam Carlow (als Stadtplanerin) als Mitglied des Planungs- und Gestaltungsbeirats der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt. (Nr. 2017/BV/2962)

Frau Prof. Dr. V. Miriam Carlow hat der Geschäftsstelle am 25. September 2018 ihren Rücktritt bzw. das Niederlegen ihren Amtes mitgeteilt.

 

Laut Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirats setzt sich das Gremium aus fünf ständig stimmberechtigten Mitgliedern zusammen (zwei Architekt/innen; zwei Stadtplaner/innen; ein/e Landschaftsarchitekt/in). Aus diesem Grund muss das Amt eines/einer Stadtplaner/in im Planungs- und Gestaltungsbeirat neu besetzt werden.

 

Die Geschäftsstelle schlägt für die Neubesetzung die Bestellung von Herrn V.-Prof. J. Miller Stevens vor. 

 

Die Auswahl geeigneter Mitglieder für den Planungs- und Gestaltungsbeirat erfolgt durch die Geschäftsstelle gemeinsam mit den derzeitigen Mitgliedern des Planungs- und Gestaltungsbeirates sowie weiterer Fachkolleginnen und – kollegen. Die fachliche Reputation möglicher neuer Mitglieder des Planungs- und Gestaltungsbeirates wurde u.a. anhand der geplanten und umgesetzten Projekte, der erfolgreichen Teilnahme an Wettbewerben, der Arbeit als Preisrichterinnen, der Auszeichnungen (Preise) für Projekte, der Arbeit an Hochschulen und Universitäten sowie der Berufung in Beiräte oder Gremien festgestellt.

 

Herr V.-Prof. J. Miller Stevens ist Inhaber eines Planungsbüros in Berlin, mit welchem er erfolgreich verschiedenste Projekte plant und umsetzt. Er war in der Vergangenheit als Gast- und Vertretungsprofessor an der TU Cottbus-Senftenberg tätig. Gleichzeitig hat er Erfahrung als Fachpreisrichter bei Wettbewerben und ist mit seinem Büro selbst auch erfolgreich bei der Teilnahme an Wettbewerben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.01.2019 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen