Antrag - 2018/AN/4260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen und verwaltungstechnischen Maßnahmen zur Widmung als öffentliche Verkehrsfläche (für den Fußverkehr) für die Fläche Am Brink, die z.Z. eine fiskalische Fläche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock darstellt, zu veranlassen.

 

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Sachverhalt:

 

1. Die Fläche wird von der Öffentlichkeit als öffentliche Verkehrsfläche wahrgenommen und genutzt. Diese Nutzung wird geduldet.

 

2. Dem Wunsch des Ortsbeirates, eine Anpassung der Miethöhe an die Sondernutzungsgebühren (Gebührenfreiheit für gemeinnützige Organisationen) kann von der Verwaltung nicht entsprochen werden, siehe Anlage Schreiben des Leiters des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes. So zahlen gemeinnützige Vereine für eine ihrem Zweck entsprechende Veranstaltung mit Info-Tischen zwischen 200 und 300 EUR Miete.

 

3. Die Fläche wird nicht in den Reinigungszyklus der Stadtentsorgung für die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen eingeordnet.“

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

Anette Niemeyer

Vorsitzende  

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Beschlüsse

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17.01.2019 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

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24.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen und verwaltungs­technischen Maßnahmen zur Widmung als öffentliche Verkehrsfläche (für den Fußverkehr) für die Fläche Am Brink, die zurzeit eine fiskalische Fläche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock darstellt, zu veranlassen.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/4260:

 

Prüfung zur Widmung des Brinks als öffentliche Verkehrsfläche

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die notwendigen rechtlichen und verwaltungs­technischen Maßnahmen zur Widmung als öffentliche Verkehrsfläche (für den Fußverkehr) für die Fläche Am Brink, die zurzeit eine fiskalische Fläche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock darstellt, zu prüfen und das Ergebnis der Bürgerschaft als Informationsvorlage im Mai 2019 vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt