Stellungnahme - 2018/AN/4248-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Die Verwaltung begrüßt Bestrebungen des politischen Raumes sich für die Forderung einer besseren Finanzausstattung der Kommunen im Allgemeinen und insbesondere der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gegenüber dem Land einzusetzen.

 

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat auch in unserem Sinne am 23.10.2018 eine Pressemitteilung zu diesem Thema herausgegeben. Auf kommunaler Ebene besteht Einigkeit darüber, dass eine ungekürzte Weitergabe der ab 2020 zusätzlich fließenden Bundesmittel an die Kommunen erfolgen soll. In der Pressemitteilung heißt es dazu wie folgt:

 

„Der Solidarpakt II läuft zum Jahr 2019 aus. Aufgrund der schwachen Gemeindesteuerkraft konnte unser Land erreichen, dass der Bund das Land ab 2020 mit 229 EUR pro Einwohner besser ausstattet. Auch wenn schon viel erreicht wurde im Rahmen des Angleichungsprozesses nach der Wiedervereinigung, bedarf es weiterer Bundesmittel, wenn die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland erreicht werden soll. Die Städte und Gemeinden erwarten, dass dieses Geld vollständig bei den Menschen in den Städten, Gemeinden und Dörfern ankommt. Denn es wird in den Schulen, Kitas, den Feuerwehren, für die Sport- und Kultureinrichtungen und für die Straßenunterhaltung gebraucht.“

 

Die konkreten Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen werden überwiegend durch das Finanzausgleichsgesetz M-V (FAG M-V) geregelt.

 

Für das Jahr 2020 ist eine umfangreiche Novellierung des FAG M-V vorgesehen. Der Gesetzesentwurf zum FAG 2020 soll zu Beginn des Jahres 2019 vorliegen. Hier wird sowohl der vertikale Finanzausgleich, das heißt die Festsetzung der weiterzugebenen Landesmittel an die kommunale Ebene, als auch der horizontale Finanzausgleich zwischen den Kommunen festgesetzt.

 

Die in der Pressemitteilung des Städte- und Gemeindetags M-V veröffentlichten 229 EUR pro Einwohner beziehen sich auf den vertikalen Finanzausgleich, also auf die Summe der Finanzzuweisungen, die insgesamt vom Land an die Kommunen ausgegeben wird.

 

Nach geltendem FAG M-V erfolgt die Festsetzung der Finanzausgleichsleistungen des Landes an die Kommunen nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz (GMG). Der GMG strebt eine parallele Entwicklung der Einnahmen von Land und Kommunen an. Steigen die Einnahmen des Landes stärker als die der Kommunen, wächst der Ausgleichsanspruch der Kommunen gegenüber dem Land. Es ist anzunehmen, dass der GMG auch für das FAG M-V ab 2020 weiter Anwendung finden soll.

 

Die zusätzlichen Mittel aus der Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs in Höhe von 229 EUR je Einwohner fließen demnach zunächst als Landeseinnahmen in den GMG ein und werden nicht unmittelbar an die Gemeinden und Landkreise weitergereicht.

 

Die Höhe des Anspruchs der Kommunen wird durch Festsetzung der Beteiligungsquote bestimmt. Aktuell beträgt die Beteiligungsquote 34,496 Prozent. Das heißt die Gemeinden und Landkreise sind zu ca. einem Drittel an den gesamten Einnahmen (Summe der Landeseinnahmen und Einnahmen der Kommunen) beteiligt. 

 

Die Forderung nach einer Aufstockung der Finanzausgleichsmasse durch die vollständige Weiterleitung der zusätzlichen Bundesmittel wird durch alle Kommunen in M-V gleichermaßen mitgetragen.

 

Entscheidend für die  Festsetzung des konkreten Zuweisungsbetrages sind die Regelungen zum horizontalen Finanzausgleich. Hier geht es neben einer bedarfsgerechten und angemessenen Finanzausstattung um einen Steuerkraftausgleich der Kommunen untereinander.

 

Obgleich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock von einer Pro-Kopf-Verteilung profitieren würde, entspricht eine rein pauschale Verteilung nach Einwohnern nicht den Grundsätzen des Finanzausgleichssystems.

 

Sofern die zusätzlichen Bundesmittel an die Kommunen weitergegeben und der kommunalen Finanzausgleichsmasse zugeführt werden, muss die Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Regelungen zum horizontalen Finanzausgleich auf eine angemessene Beteiligung hinwirken.

 

Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzausgleichsmasse dient im horizontalen Finanzausgleich dazu die zum Teil sehr hohen Finanzkraftunterschiede zwischen den Gemeinden ausgleichen. Vereinfacht dargestellt wird die Finanzausstattung steuerkraftschwacher und steuerkraftstarker Kommunen aneinander angeglichen.

 

Für das FAG M-V ab 2020 ist nach aktuellen gutachterlichen Erkenntnissen die Einführung eines Zwei-Ebenen-Modells vorgesehen. Neben der Berücksichtigung der reinen Steuerkraft auf Gemeindeebene werden weitere sogenannte Nebenansätze gebildet, welche besondere Bedarfe abbilden. So wird im Rahmen der Novellierung des FAG M-V beispielsweise eine Einwohnerveredelung für zentrale Orte oder die Berücksichtigung besonderer Bedarfe im Zusammenhang mit einem hohen Anteil an im Gemeindegebiet lebenden Kindern diskutiert. Auf Ebene der Kreisaufgaben könnte die Einführung einer SGB II Quote (Anzahl der im Gemeinde gebiet lebenden Bedarfsgemeinschaften) als Nebenansatz dienen.

 

Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als eine der steuerstärksten Gemeinden des Landes gilt es auf eine angemessene Berücksichtigung der Nebenansätze hinzuwirken.

 

Nur durch eine deutliche Erhöhung der Summe der Finanzausgleichsleistungen des Landes an die Kommunen und einer angemessenen Berücksichtigung der Bedarfe als größte kreisfreie Stadt unseres Landes, wird auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock von steigenden Zuweisungen profitieren. 

 

Die Verwaltung nutzt bereits alle Gelegenheiten den Finanzbedarf der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als größte Stadt unseres Landes mit ihrer zentralörtlichen Funktion im Rahmen der Debatte zum FAG M-V gegenüber dem Land geltend zu machen. Auch im Gesetzgebungsverfahren wird die Verwaltung weiterhin Stellung beziehen und auf eine angemessene Verteilung der Zuweisungen hinwirken. Unterstützung durch die Rostocker Bürgerschaft und insbesondere die Landtagsabgeordneten ist dabei wünschenswert.

 

Eine pauschale Verteilung zusätzlicher Finanzmittel nach Einwohnern ist aktuell im Rahmen der Novellierung des FAG M-V für die Einführung einer sogenannten Infrastrukturpauschale in der Diskussion. Dieses wird durch die Verwaltung ausdrücklich begrüßt.

 

Die Verwaltung wird fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen der Novellierung des FAG M-V informieren und bereitet gerne ein gemeinsames Positionspapier des Oberbürgermeisters und der Rostocker Bürgerschaft an die Landesregierung vor, in welchem die Forderung  einer bedarfsgerechten Finanzausstattung sowie an einer angemessenen Beteiligung der zusätzlichen Mittel zum Ausdruck gebracht wird.

 

 

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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30.01.2019 - Bürgerschaft - vertagt