Änderungsantrag - 2018/AN/4107-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

 

...ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzende Mieter/innen)  sowie deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVfG zulässig sind.

 

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Damit lautet die geänderte Fassung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass die Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzendes Mieter/innen) sowie deren Angehörige nach 20 Abs. 5 VwVfG zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohnungsanlagen zu prüfen.

 

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Begründung:

Der Kreis der Käufer soll um die nächsten Angehörigen erweitert werden.

Angehörige im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes § 20 Absatz 5 sind:

 

1.

der Verlobte, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,

 

2.

der Ehegatte,

 

2a.

der Lebenspartner,

 

3.

Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,

 

4.

Geschwister,

 

5.

Kinder der Geschwister,

 

6.

Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,

 

6a.

Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,

 

7.

Geschwister der Eltern,

 

8.

Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

 

 

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Beschlüsse

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29.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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05.12.2018 - Bürgerschaft - überwiesen

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11.12.2018 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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10.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zurückgezogen

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben