Antrag - 2018/AN/4248

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 25.02.2019  (Nr. 2019/BV/4401 für Sitzung BS 06.03.2019 liegt vor)

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock fordert die Landesregierung auf, alle zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich, die der Entlastung der Kommunen dienen sollen, direkt und vollumfänglich an die Kommunen weiter zu reichen.

 

Die Bürgerschaft bittet die Landtagsabgeordneten, sich auf Landesebene dafür stark zu machen, dass die Kommunen die ihnen zustehenden und dringend benötigten Mittel erhalten.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Stadt Rostock ab 2020 mindestens 220 Euro pro Einwohner_in zusätzlich erhält.

 

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Sachverhalt:

 

Mecklenburg-Vorpommern wird ab 2020 über den Bund-Länder-Finanzausgleich zusätzliche finanzielle Mittel pro Einwohner_in erhalten.

 

Mit der Schaffung neuer Wohngebiete und bezahlbarer Wohnungen, der Sanierung von Schulen und Kitas, dem Aufbau eines attraktiven Radwegenetzes, der Erneuerung der Straßenbahnen, dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel, der BUGA 2025 und dem Neubau des Theaters liegen große finanzielle Herausforderungen vor uns,
die mit diesen Mitteln konsequent umgesetzt werden könnten.

 

Durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 wurde festgelegt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ab 2020 mehr Bundesmittel erhält als bisher.

Es geht um mindestens 220 Euro pro Einwohner_in und Jahr und damit für Rostock nach derzeitiger Einwohnerzahl um mehr als 45 Mio. Euro pro Jahr.

 

Ziel dieser zusätzlichen Mittel ist insbesondere die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Bundesländern.

 

 

Dem Land Mecklenburg-Vorpommern wird hierzu noch Nachholbedarf konstatiert.

Begründet wird der Mittelzuwachs für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor allem mit der unterdurchschnittlichen Steuerkraft der Kommunen im Land. Das Geld steht damit unmittelbar den Kommunen zu, die das geringere Steueraufkommen im Vergleich zu Kommunen in anderen Bundesländern ausgleichen müssen.

 

Dieses Geld ist also nicht dem allgemeinen Landeshaushalt oder Fördertöpfen zugedacht, sondern direkt und vollumfänglich den Kommunen. Gleichwertige Lebensverhältnisse können nur vor Ort geschaffen werden, wo die Bürger_innen leben. Die Bürger_innen in unseren Kommunen erwarten, dass diese Steuermittel dort eingesetzt werden, wo sie konkrete Auswirkungen auf ihre Lebensverhältnisse haben.

 

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bürgerschaft - vertagt

 

Nach einer Diskussion stellt Frau Dr. Bachmann den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2018/AN/4248 mit dem Ziel, besser eine gemeinsame Erklärung der Fraktionen zur Angelegenheit zu verfassen.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen

 

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30.01.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

- erneut vertagt, damit die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Angelegenheit vorlegen kann [s. Ergänzung zur Stellungnahme Nr. 2018/AN/4248-03 (ES)]
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)