Stellungnahme - 2018/AF/4171-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Welche (Mindest-)Standards bezüglich der Ausstattung der verschiedenen sanitären Einrichtungen (Toiletten, Duschen, Waschbecken in Fachräumen etc.) an städtischen Schulen gibt es (bitte Angabe nach Art der Einrichtung + Ausstattung, z.B. Schultoilette (Damen): Toilette(n) mit Toilettenbrille, Toilettenbürste, Hygienebeutel- und Klopapierspender; Waschbecken mit Spiegel, Desinfektions- und Seifenspender; Mülleimer der Größe usw.)?

 

Die bauliche Ausstattung der Sanitärräume sowie der Fachräume mit sanitären Ausstattungsgegenständen an den kommunalen Schulen entspricht den Vorgaben der Schulbau-Richtlinie.

 

Die Sanitärräume an den Schulen sind mit Spendersystemen auf Mietbasis ausgestattet.

Der Servicevertrag beinhaltet die Lieferung, Ersatzstellung bei Defekten sowie die Materiallieferung. Die Befüllung erfolgt durch die Reinigungsfirmen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Ausstattungsgegenstände.

 

- Handtuchspender (Papier- oder Textil)

- WC-Jumborollenpapierspender

- Seifenschaumspender

- Ladycarbehälter

- Desinfektionsspender

 

Die Vorgaben für den Ausstattungsbedarf erhält der „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (KOE) vom Betreiber und Nutzer, dem Amt für Schule und Sport.

 

 


2. Wie häufig und durch wen finden Begehungen zur Erfassung von Mängeln an den sanitären Einrichtungen statt? Werden darüber hinaus Mängel berücksichtigt, die von Seiten der Schülervertretungen oder der Schulleitungen angezeigt werden?

 

Es gehört zu den Aufgaben der Schulhausmeister/innen, in ihren täglichen Rundgängen durch die Schule - und damit auch durch die sanitären Einrichtungen - Mängel zu erkennen und diese dann entweder selber zu beheben oder als Schadensmeldung beim Amt für Schule und Sport anzuzeigen. Letzteres erfolgt immer in Abstimmung mit der Schulleitung. In jedem Fall (auch in Fällen, die durch die Schüler/innenvertretungen initiiert werden) wird der KOE umgehend durch das Amt für Schule informiert, um eine sofortige Mängelbeseitigung veranlassen zu können.

 

Darüber hinaus findet einmal pro Woche findet durch die Objektleitung der vertraglich gebundenen Reinigungsfirmen eine Qualitätskontrolle der Sanitärräume sowie der restlichen Räume in den Schulen statt.

 

 

3. An welchen städtischen Schulen bestehen aktuell bauliche bzw. hygienische Mängel der sanitären Einrichtungen?

 

Aktuell bestehen keine baulichen oder hygienischen Mängel, die den Schulbetrieb oder die Benutzung der sanitären Einrichtungen unmöglich machen.

 

 

4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen bzw. plant diese zu ergreifen, um diese Mängel zu beseitigen? Welcher Zeitraum wird für die Beseitigung der Mängel veranschlagt?

 

 

Derzeitig arbeiten das Amt für Schule und Sport und der KOE an einer Konzeption für die Verbesserung der Reinigung an den kommunalen Schulen und Sportstätten. Inhalte sind u.a. die praxisnahe Umsetzung von regelmäßigen qualifizierten Qualitätskontrollen, qualifizierter und rechtssicherer Prozess der Mängelerfassung, zeitnahe Rüge und Abarbeitung, Schulung des Hauspersonals in der Interpretation der Leistungsverzeichnisse.

 

Ziel des Konzeptes ist es, die Qualität der Reinigungsleistungen durch praxisnahe Kontrollen nachhaltig zu verbessern und sicherzustellen. Berechtigte Reinigungsmängel müssen umgehend auf kurzem Wege eindeutig kommuniziert werden, mit dem Ziel, diese bis zum nächsten Tag vor Schulbeginn abzustellen.

 

 

 

5. Liegen (grobe) Schätzungen vor, wie hoch die Kosten zur Beseitigung der einzelnen Mängel sind? Sind diese durch die im Rahmen der Haushaltsplanung festgesetzten Mittel abgedeckt?

 

Das Instandhaltungsbudget für die Schulen und Sportstätten im Jahr 2019 beträgt ca. 2,7 Mio. EUR. Aktuell finden die Abstimmungen zwischen dem KOE und dem Amt für Schule und Sport für die geplanten Instandhaltungen für das Jahr 2019 im Rahmen des Budgets statt.

 


Kostenschätzungen für die Beseitigung von Reinigungsmängeln können nicht erstellt werden, da die Mängel nicht prognostierbar sind. Handelt es sich um mangelhaft erbrachte geschuldete Reinigungsleistungen, sind diese durch die Reinigungsfirma ohne Mehrkosten zu beseitigen.

 

 

6. Wie oft und in welcher Qualität findet eine Reinigung der verschiedenen sanitären Einrichtungen statt (bitte Angabe nach Art der Einrichtung + Umfang der einzelnen Reinigungsleistungen + Takt, z.B. Schultoilette: Fliesenfußboden nass wischen, x-mal wöchentlich usw.)?

 

Die Reinigung der Sanitärräume findet im Rahmen der Unterhaltsreinigung während des Schulbetriebes täglich (Montag bis Freitag) statt. Der Leistungsumfang kann dem anliegenden Leistungsverzeichnis entnommen werden.

 

Während den jährlichen Sommerferien findet zudem eine Grundreinigung der Sanitärräume statt. Der Leistungsumfang kann ebenfalls der Anlage entnommen werden.

 

In den restlichen Ferienzeiten findet keine Reinigung statt.

 

 

7. Wie wird die Reinigung der sanitären Einrichtungen kontrolliert? Liegen der Stadtverwaltung diesbezügliche Mängel vor? Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen bzw. plant diese zu ergreifen, um diese Mängel abzustellen?

 

siehe vorbenannte Ausführungen

 

 

8. Welche konkreten Maßnahmen hat die Stadtverwaltung ergriffen bzw. plant diese zu ergreifen, um die Mängel bei der Reinigung abzustellen?

 

siehe vorbenannte Ausführungen

 

 

9. Werden pädagogische oder organisatorische Konzepte an den städtischen Schulen umgesetzt, um auf einen pfleglichen Umgang mit den sanitären Einrichtungen durch die Nutzerinnen und Nutzer hinzuwirken?

 

An den städtischen Schulen gibt es einen durch die Schule erarbeiteten Hygieneplan. Fachliche Unterstützung erhalten sie hierbei u. a. auch durch das Gesundheitsamt der HRO. Zur Durchsetzung, Überwachung und Aktualisierung der Festlegungen des Hygieneplanes ist an jeder Schule ein Hygienebeauftragter zu benennen. Für Hygienefragen werden Schülerinnen und Schüler regelmäßig auch im schulischen Alltag sensibilisiert.

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben