Antrag - 2018/AN/4223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, zu prüfen,
  1. ob einer Erhöhung des Personalschlüssels für Krippen vom Wert 1,1 auf 1,35 bei Ganztagesbetreuung rechtliche oder sonstige, insbesondere inhaltliche, Bedenken entgegenstehen,
  2. ob einer entsprechenden Erhöhung des Personalschlüssels für Krippen bei teilzeitiger Betreuung rechtliche oder sonstige, insbesondere inhaltliche, Bedenken entgegenstehen,
  3. welche Mehrkosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei einer solchen Personalschlüsselerhöhung für die Jahre 2019 bis 2021 unter Einbezug einer durchschnittlichen Personalkostensteigerung

-          monatlich und jährlich (beides getrennt nach Jahren) sowie

-          pro Kind und insgesamt (beides getrennt nach Jahren)

prognostisch entstehen,

  1. welche Mehrkosten den Eltern bei einer solchen Personalschlüsselerhöhung für die Jahre 2019 bis 2021 unter Einbezug einer durchschnittlichen Personalkostensteigerung

-          monatlich und jährlich (beides getrennt nach Jahren) sowie

-          pro Kind und insgesamt (beides getrennt nach Jahren)

prognostisch entstehen,

  1. ob der für 2019 zu erwartende Betrag aus dem Betreuungsgeld für Personalkosten zur Verminderung der Kostenlast eingesetzt werden kann und falls ja, wie, und welcher Verteilungsschlüssel sich bei einer Personalkostenbezuschussung der Träger anbietet (z.B. Kind in Krippe / Anzahl Kinder gesamt).

 

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Sachverhalt:

Mit Stellungnahme 2018/AF/4047-01 (SN) teilte das Amt für Jugend, Soziales und Asyl auf Nachfrage der CDU-Fraktion mit, dass eine Fachkraft im Krippenbereich 203 Tage mit einem Gesamtvolumen von 1.624 Arbeitsstunden, bereinigt 1.534 Stunden, zur Verfügung stehen würde. Bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfes eines Krippenkindes würden von den 231 Öffnungstagen zusätzlich Abwesenheitstage für Urlaub und Krankheit des Kindes abgezogen, mithin 1.688 Stunden ermittelt. Zum Ausgleich zwischen Nettojahresarbeitszeit und Nettojahresbetreuungszeit werde die Nettojahresarbeitszeit mittels eines „Korrekturfaktors“ um ca. 10% erhöht, woraus sich der Schlüssel 1,1 : 6 Kinder ergebe.

Diese Berechnung ist für die CDU-Fraktion nicht nachvollziehbar, insbesondere ist nicht ersichtlich, worin der „Korrekturfaktor“ begründet ist oder inwiefern die Abwesenheit einzelner Kinder zur Reduzierung der Gesamtöffnungszeit der Einrichtung führen soll; schließlich kann diese hierdurch bedingt nicht einfach die Einrichtung insgesamt geschlossen werden. Gleichzeitig erscheint der Personalschlüssel im Krippenbereich nicht ausreichend, um eine ständige Verfügbarkeit bzw. die geschuldete Verfügbarkeit der Einrichtungen gewährleisten zu können, wie der CDU-Fraktion von mehreren Eltern bekannt ist.

In diesem Zusammenhang stand bereits im Jahre 2004 ein Personalschlüssel von 1,35 im Krippenbereich zur Diskussion innerhalb des Jugendhilfeausschusses. Hierbei wurde von einer jährlichen maximalen Arbeitszeit am Kind in Höhe von 1.744 Stunden bei 2.360 Stunden maximaler Öffnungszeit ausgegangen (2.360 / 1.744 = 1,35).

Die CDU Rostock ist der Ansicht, dass zur Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Betreuungsqualität nicht nur eine Reduzierung der Gruppengröße, sondern auch eine Überprüfung des aktuellen Personalschlüssels notwendig ist.

 

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in Vertretung

gez. Jan-Hendrik Brincker
stellv. Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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04.12.2018 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, zu prüfen,

a.ob einer Erhöhung des Personalschlüssels für Krippen vom Wert 1,1 auf 1,35 bei Ganztagesbetreuung rechtliche oder sonstige, insbesondere inhaltliche, Bedenken entgegenstehen,

b.ob einer entsprechenden Erhöhung des Personalschlüssels für Krippen bei teilzeitiger Betreuung rechtliche oder sonstige, insbesondere inhaltliche, Bedenken entgegenstehen,

c.welche Mehrkosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei einer solchen Personalschlüsselerhöhung für die Jahre 2019 bis 2021 unter Einbezug einer durchschnittlichen Personalkostensteigerung

-monatlich und jährlich (beides getrennt nach Jahren) sowie

-pro Kind und insgesamt (beides getrennt nach Jahren)

prognostisch entstehen,

d.welche Mehrkosten den Eltern bei einer solchen Personalschlüsselerhöhung für die Jahre 2019 bis 2021 unter Einbezug einer durchschnittlichen Personalkostensteigerung

-monatlich und jährlich (beides getrennt nach Jahren) sowie

-pro Kind und insgesamt (beides getrennt nach Jahren)

prognostisch entstehen,

e.ob der für 2019 zu erwartende Betrag aus dem Betreuungsgeld für Personalkosten zur Verminderung der Kostenlast eingesetzt werden kann und falls ja, wie, und welcher Verteilungsschlüssel sich bei einer Personalkostenbezuschussung der Träger anbietet (z.B. Kind in Krippe / Anzahl Kinder gesamt).

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

 

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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05.12.2018 - Bürgerschaft - vertagt

 

- bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 30.01.2019 vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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15.01.2019 - Jugendhilfeausschuss - zurückgezogen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen