Antrag - 2018/AN/4202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die folgenden Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik:

 

  1. Als Normalarbeitsverhältnis in der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt die unbefristete Beschäftigung.
  2. Im Stellenplan als „unbefristet“ ausgewiesene Stellen sind auch unbefristet zu besetzen.
  3. Befristungen sind auf das zwingend erforderliche Maß zu reduzieren, sie bedürfen eines Sachgrundes.

 

Ausnahmen von den Punkten 2 und 3 bedürfen des Einvernehmens mit dem zuständigen Personalrat und ab Vergütungsgruppe E/A 13 des Einvernehmens mit dem Personalausschuss der Bürgerschaft.

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Sachverhalt:

 

Der Antrag möchte die Zielsetzung/Beschlussfassung aus 2018/AN/4045 (keine sachgrundlose Befristungen) um Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik erweitern, da Befristungen ohne Sachgrund nur ca. 1 % der derzeitig Beschäftigten betreffen.

 

Ob eine Befristung mit oder ohne Sachgrund erfolgt, ist für die Problematik der Befristung selbst zweitrangig. Derzeit sind ca. 10 % der Beschäftigten befristet.

 

Das Interesse der Beschäftigten besteht hauptsächlich in langfristig abgesicherten Arbeitsverhältnissen, d.h. in unbefristeter Beschäftigung. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels liegt dies auch im Interesse der Stadtverwaltung.

 

Die beantragten Grundsätze sichern ein Dauerarbeitsverhältnis stärker ab als bisher, ohne der Verwaltung Handlungsspielräume zu entziehen.

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Finanzielle Auswirkungen:  keine  

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Beschlüsse

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20.11.2018 - Hauptausschuss - überwiesen

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22.11.2018 - Finanzausschuss - zurückgezogen

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04.12.2018 - Personalausschuss - ungeändert beschlossen

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05.12.2018 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt, damit im Vorfeld der Behandlung in der Bürgerschaft der Hauptausschuss dazu abschließend beraten kann
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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11.12.2018 - Hauptausschuss - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die folgenden Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik:

 

1.Als Normalarbeitsverhältnis in der Stadtverwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt die unbefristete Beschäftigung.

2.Im Stellenplan als „unbefristet ausgewiesene Stellen sind auch unbefristet zu besetzen.

3.Befristungen sind auf das zwingend erforderliche Maß zu reduzieren, sie bedürfen eines Sachgrundes.

 

Ausnahmen von den Punkten 2 und 3 bedürfen des Einvernehmens mit dem zuständigen Personalrat und ab Vergütungsgruppe E/A 13 des Einvernehmens mit dem Personalausschuss der Bürgerschaft.

 


Abstimmung:  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

1

 

Empfohlen

X

Enthaltungen:

7

 

Nicht empfohlen

 

 

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen