Informationsvorlage - 2018/IV/4201

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

 

Der Finanzausschuss der Bürgerschaft hat am 19.10.2017 festgelegt, dass dem Ausschuss durch die Stadtverwaltung vierteljährlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet werden soll.

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage die Berichterstattung der VTR GmbH zum 3. Quartal 2018 übergeben.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes 2018, der von der Geschäftsführung am 06.07.2018 aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung am 23.07.2018 beschlossen wurde. 

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 30.09.2018 einen Wert von 277 TEUR. Damit ergibt sich eine negative Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 280 TEUR. Ursache der Abweichung sind die gegenüber dem Planansatz kleinere Betriebsleistung (- 839 TEUR) und ein um 559 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

 

Die im Vergleich zum Planansatz geringere Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die höheren Umsatzerlöse (+ 53 TEUR), die Zuschusszahlungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (- 706 TEUR), der nicht vereinnahmten Erstattungen aus Nutzungsvereinbarung (- 62 TEUR) und geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen (-184).

Der geringe Betriebsaufwand ist bei Plan–Ist–Vergleich insbesondere auf die Ergebnisse bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 31 TEUR), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 270 TEUR), dem Personalaufwand (- 105 TEUR) und den Abschreibungen (- 215 TEUR) zurückzuführen.


Das zum 31.12.2018 in Höhe von 35 TEUR erwartete Jahresergebnis berücksichtigt die teilweise Auflösung der Rückstellung zur Optimierung der Umstrukturierung (356 TEUR), die aus nicht benötigten Vorjahreszuschüssen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Grundlage der Zielvereinbarung gebildet wurde. Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock tatsächlich zahlungswirksam wird im Jahr 2018 deshalb nicht ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 8.756 TEUR sondern nur von 8.400 TEUR.

 

 

 

 

Roland Methling

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.01.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben