Stellungnahme - 2018/AN/4130-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Zum o.g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung dieses Antrages.

 

Die Erarbeitung des Flächennutzungsplans erfolgt gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches. Hierbei werden alle vorliegenden öffentlichen und privaten Belange, insbesondere auch eine detaillierte Bedarfsentwicklung der Planung zugrunde gelegt.

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 01.02.2017 (Beschluss Nr. 2016/AN/2335) ist parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Rostock eine Landschafts- und Freiraumplanung zu erarbeiten. Das Konzept ist der Bürgerschaft vor der Endfassung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zum Beschluss vorzulegen. Dieses Umwelt- und Freiraumkonzept wird in enger Kooperation der Ämter für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege und Umweltschutz erarbeitet.

 

Das Umwelt- und Freiraumkonzept (UFK) ist ein spezieller Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan. Es ist, ausgehend von einer stadtweiten sowie einer quartiers- bzw. stadtbereichsbezogenen Analyse, auf die Freiräume der Hansestadt Rostock gerichtet. Es untersetzt im Detail den aktuellen, 2014 von der Bürgerschaft beschlossenen Landschaftsplan der Hansestadt Rostock [1. Aktualisierung 2013 (Beschluss-Nr.: 2013/BV/5116)].

 

Die Erarbeitung des UFK erfolgt im Kontext zum laufenden (2017 bis 2019) und vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung geförderten Modellprojekt „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ (Forschungsprogramm ExWoSt). Die Ergebnisse des

 

 

Kleingartenentwicklungskonzeptes fließen in das Umwelt- und Freiraumkonzept ein und sollen 2020 durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

 

Nach Analyse und Bewertung des bestehenden Kleingartenbestandes im Rahmen des Kleingartenentwicklungskonzepts „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ steht die Formulierung eines Leitbildes hinsichtlich der Versorgung der Rostocker Bevölkerung mit Kleingärten und deren Qualität im Vordergrund. Daraus ergeben sich entsprechende Handlungsfelder für die Kleingartenvereine aber auch für Politik und Stadtverwaltung.

 

Erste konkrete Aussagen zum zukünftigen Bedarf an Kleingärten als Abwägungsgrundlage für andere Fachplanungen werden jedoch nicht vor März 2019 vorliegen. Durch die Anträge wird das Ergebnis dieser, für den FNP notwendigen Untersuchung des Kleingartenentwicklungskonzepts „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ vorweg genommen. Damit werden Entscheidungen vorverlagert, die erst im Ergebnis der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzepts getroffen werden sollten und somit die Inhalte des Konzepts nutzlos werden könnten.

 

Damit nehmen die Anträge eine Abwägung zu Inhalten des Planes vorweg und führen damit im Zweifelsfall zu einer fehlerhaften Abwägung, sofern sich im Planverfahren alternative Lösungen zu den o.g. Beschlussinhalten anbieten würden.

 

Eine derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbindung „Kleingarten“ dargestellte Fläche kann nicht ohne Änderung des Flächennutzungsplans umgenutzt werden. Auch eine Neuausweisung im Flächennutzungsplan reicht dazu nicht aus. Zur Umnutzung als Baufläche und die darauf folgende Kündigung von Kleingärten ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Über eine Änderung des Flächennutzungsplans, zur Aufstellung von Bebauungsplänen sowie zum Satzungsbeschluss eines Bebauungsplanes ist ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich. Hier hat die Bürgerschaft jederzeit die Entscheidungshoheit.

 

 

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Roland Methling

 

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Beschlüsse

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08.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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14.11.2018 - Bürgerschaft - überwiesen

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29.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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11.12.2018 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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03.04.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben