Antrag - 2018/AN/4129

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt für alle Kleingartenanlagen, die im aktuellen Flächennutzungsplan als Grünbereich ausgewiesen sind und die nicht bereits Bestandteil eines laufenden Bebauungsplanverfahrens sind, eine Bestandgarantie für 5 Jahre – bis zum Ablauf des Jahres 2023.

 

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Begründung:

Die aktuelle Diskussion zum Zukunftsplan Rostock mit dem Ziel den Flächennutzungsplan 2035 den zu erwartenden wirtschaftlichen und einwohnermäßigen Entwicklungen der Hanse- und Universitätsstadt anzupassen, hat bei den Kleingartenfreunden zur Verunsicherung geführt. Das Verfahren zur Neuaufstellung wird auch aufgrund einer breiten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Erarbeitung wesentlicher Fachpläne durch die Verwaltung noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit sollen die Nutzerinnen und Nutzer von Kleingartenanlagen in der Hanse- und Universitätsstadt eine Planungssicherheit erhalten, damit – wenn teilweise auch zeitlich begrenzt – auch neue Verträge über Kleingärten geschlossen werden können.

 

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Beschlüsse

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08.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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14.11.2018 - Bürgerschaft - überwiesen

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29.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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11.12.2018 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

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03.04.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt