Antrag - 2018/AN/4107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzende Mieter/innen) zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohneigentumsanlagen zu prüfen.

 

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Begründung:

Die Begründung von Wohneigentum durch Mieter/innen soll auch künftig möglich sein. Die Veräußerung der Wohnungen der 100% kommunalen Tochter zur reinen Kapitalanlage wird künftig nicht mehr erfolgen, da diese damit zu Spekulationsobjekten werden. Durch den Verkauf werden bei den Bewohner/innen berechtigte Ängste vor Kündigungen und Mietsteigerungen ausgelöst.

Da die „anprivatisierten“ Bestände einen erhöhten Verwaltungsaufwand und Kosten begründen, ist der Rückerwerb zu prüfen.

 

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Beschlüsse

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25.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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06.11.2018 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzende Mieter/innen) zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohneigentumsanlagen zu prüfen.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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14.11.2018 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt, damit der Aufsichtsrat der WIRO GmbH sich mit der Angelegenheit befassen kann
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Anträge/Geschäftsordnungsanträge)

 

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29.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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05.12.2018 - Bürgerschaft - überwiesen

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11.12.2018 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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10.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zurückgezogen

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass Wohnungsverkäufe der WIRO künftig ausschließlich als Mieter/innenprivatisierung (Verkauf an selbst nutzende Mieter/innen) zulässig sind. Darüber hinaus ist in geeigneten Fällen der Rückerwerb von Wohnungen in teilweise privatisierten Wohneigentumsanlagen zu prüfen.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2018/AN/4107-05 (ÄA) (s. TOP 8.3.4)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/4107:

 

Regelungen zu Wohnungsverkäufen der WIRO

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass:

 

1. Wohnungsverkäufe nur im Ausnahmefall erfolgen sollen,
 

2. Wohnungsverkäufe der WIRO vorrangig an Mieter bzw. deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVerfG erfolgen sollen. Diesen ist bei einem Verkauf zuerst ein Wohnungskauf anzubieten,

 

3. bei einem Verkauf von Wohnungen an sonstige Dritte folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
 

- den Mietern und ihren Angehörigen ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen,

 

- Sicherung eines erhöhten Mieterschutzes durch Aufnahme einer Klausel
in den Kaufvertrag bezüglich des Verzichts auf Eigenbedarf und Kündigung
wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung,

 

- vorrangiger Verkauf an Genossenschaften,

 

- Sonstige Erwerber dürfen maximal drei Wohnungen pro Jahr von der WIRO erwerben.

 

Abweichungen von diesen Regelungen kann der Gesellschaftervertreter, nach vorheriger Zustimmung durch den Hauptausschuss, seine Zustimmung erteilen.