Informationsvorlage - 2018/IV/4052

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2018/AN/3786 vom 27. Juni 2018

 

Sachverhalt:
 

Gemäß des Beschlusses der Bürgerschaft hat die Verwaltung die maßgeblich in Frage kommenden Handelseinrichtungen kontaktiert und den Sachverhalt mit der Fragestellung zur möglichen Mitnutzung der Parkplatzkapazitäten dargelegt.

Von den angeschriebenen Einrichtungen haben jedoch nicht alle geantwortet. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Handelseinrichtungen, welche nicht geantwortet haben, grundsätzlich und bedauerlicherweise gar kein Interesse zeigen.

Im Ergebnis der Auswertungen der Beantwortungen der Betreiber der Handels-einrichtungen wurde zunächst herausgearbeitet, dass einige Handelseinrichtungen mit deren Parkplätzen für die Mitnutzung außerhalb der Ladenöffnungszeiten nicht geeignet sind. Bei diesen handelt es sich u.a. um Einrichtungen in Gewerbegebieten oder in nicht unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung (Bsp. Kaufland – Schmarl, Aldi – Hinrichsdorfer Str. und Timmermannstrat). Bei den möglicherweise geeigneteren Standorten handelt es sich nicht immer um eigene Flächen, welche teilweise nur angemietet wurden. Bei den im Eigentum befindlichen Flächen und Einrichtungen konnte herausgearbeitet werden, dass es eine differenzierte Positionierung zur Mitnutzung von diesen Parkplätzen gibt. So betrachtet die Kaufland Stiftung & Co. KG die Mitnutzung des Parkplatzes am Kauflandstandort Südstadt / E.-Schlesinger-Straße eher ablehnend, da ein Konflikt mit fremden Dauerparkern gesehen wird. Aus diesem Grund wurde vor kurzem daher auch eine Schrankenanlage errichtet. Für die Parkplatzfläche in der Hans-Sachs-Allee (Aldi / Bernsteinapotheke / Rewe – ehemals Sky) wurden bereits in 2017 intensive Schriftverkehre und Gespräche zur Mitnutzung, jedoch ohne zielführendes Ergebnis, geführt.

 

 

 

 

Viele Discounterparkplätze, vorrangig in der Innenstadt, sind mit einer Schrankenanlage versehen und werden aktiv (Parkzeitbeschränkung  mit Kontrollen) bewirtschaftet.

 

Die NORMA Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG betreibt in der Hanse- und Universitätsstadt insgesamt 3 Handelseinrichtungen (Krischanweg, Hundsburgallee, Am Weidengrund). Diese werden zzt. durch keine aktive Parkraumbewirtschaftung betrieben

bzw. unterliegen für die Anwohner zzt. keinen Restriktionen – können also quasi außer-halb der Ladenöffnungszeiten uneingeschränkt genutzt werden.

Die EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH beabsichtigt ihr Parkraumkonzept am Standort

Lütten Klein (Marktkauf Einkaufcenter) neu zu konzipieren und bietet diesbezüglich Gesprächsbereitschaft an.  Das Amt für Verkehrsanlagen wird im Ergebnis weiterführender Gespräche dazu die Empfehlung geben, den Ortsbeirat Lütten Klein entsprechend mit einzubeziehen.

Abschließend und als Fazit der bisherigen Recherche und Analyse kann konstatiert werden, dass einige Betreiber / Eigentümer der Mit- oder multifunktionalen Nutzung der Flächen positiv und aufgeschlossen gegenüberstehen. Die Potentiale, die jedoch dabei erschlossen werden, sind sehr marginal und befinden sich oftmals eben nicht in den Stadtteilen und Quartieren, wo ein erheblicher Parkdruck gegeben ist (Bsp. KTV, Hansaviertel, Innenstadt).

 

In Bezug auf die Verfügbarmachung städtischer Parkplätze, die tagsüber abgesperrt sind, wird ausgeführt, dass es sich bei den hier genannten Parkplätzen um Privatparkplätze und nicht um öffentlich gewidmete Verkehrsanlagen (Parkplätze) handelt. Gemeint sind hier

die privatrechtlich bewirtschafteten Stellplätze auf einer Teilfläche des Parkplatzes hinter dem Rathaus.

Diese Stellplätze werden durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (KOE) an Mitarbeiter/-innen der Verwaltung nach einem vom Hauptamt durchgeführten Bewerbungsverfahren vermietet. Eine ergänzende Vermietung in den Abend-/ Nachstunden oder an den Wochenend- und Feiertagen an andere, weitere Nutzer ist auf Grund der derzeitigen vertraglichen Konstellation nicht möglich. Sofern hier zukünftig andere Vermietungsmodelle gewünscht sind, muss dieses vom KOE gemeinsam mit dem Hauptamt, insbesondere hinsichtlich der Praktikabilität, geprüft werden.

 

Die Kontaktaufnahme zu öffentlichen Einrichtungen (Land, Bundesagentur für Arbeit etc.) ist noch nicht abgeschlossen.

Eine Information über das Ergebnis erfolgt durch die Verwaltung  voraussichtlich im Dezember.

 

 

 

 

Roland Methling

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

24.10.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

25.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.11.2018 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

14.11.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1015825&VOLFDNR=1015825&selfaction=print