Anfrage der Fraktion - 2018/AF/4047

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Beratungsfolge

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Der Oberbürgermeister wird gebeten, folgende Frage zu beantworten:

  1. Wie viele Stunden maximaler Arbeitszeit pro Kind und pro Jahr sowie pro Arbeitskraft (Nettojahresarbeitszeit) sind für die Betreuung in

 

  • Krippen,
  • Kindergärten und
  • Horten

 

unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften- insbesondere KiföG M-V sowie TVöD- nach der Rechtsauffassung der Hansestadt Rostock anzusetzen?

Die Kalkulation ist getrennt nach Einrichtungstyp bei aufgeschlüsselten Detailpositionen (Urlaubsanspruch, Pflegeanspruch, Feiertage, etc.) aufzustellen.

 

 

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Beschlüsse

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14.11.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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