Beschlussvorlage - 2018/BV/3971
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 Mischgebiet "Weißes Kreuz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 05.10.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Mitte; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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26.09.2018
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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02.10.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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04.10.2018
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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09.10.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.10.2018
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Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“, begrenzt
im Westen und
Nordwestendurch die Unterwarnow und die Herrenwiesen,
im Norden durch die Kleingartenanlage „Verbindungsweg, Abteilung II“,
im Osten durch den Verbindungsweg,
im Südendurch die Tessiner Straße und den Mühlendamm,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) sowie der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
2017/BV/2837 Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.MI.84 Mischgebiet "Weißes Kreuz" Status: öffentlich
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat am 13.09.2017 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes (B-Plan) Nr. 12.MI.84 Mischgebiet „Weißes Kreuz“ beschlossen.
Mit dem B-Plan sollen folgende wesentliche Planungsziele verfolgt werden:
- Anpassung an die mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Mittleres Mecklenburg (StALU MM) abgestimmten Änderungen zur Lage und Ausführung der Hochwasserschutzanlagen
- Änderungen von einzelnen Verkehrsflächen
- Erhöhung des Anteils an Wohnbauflächen durch die Umwandlung von Teilen der bisher als Mischgebiete festgesetzten Flächen in allgemeine Wohngebiete; Verzicht auf die Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes am Verbindungsweg.
In Abstimmung mit dem StALU MM wurde festgelegt, den Hochwasserschutz und die Gebietserschließung gegenüber dem ursprünglichen Plan konstruktiv so weit voneinander zu lösen, dass die Hochwasserschutzanlagen auch selbständig errichtet werden können. Allerdings sollen die Anlagen für den Hochwasserschutz weiterhin in unmittelbar räumlichem Bezug zu den Verkehrsflächen geführt werden, um so Synergien (wie den Schutzstreifen auf der Verkehrsfläche) zu nutzen. Die Hochwasserschutzanlagen, einschließlich der Schutzstreifen, befinden sich jetzt fast ausschließlich auf öffentlichen Grundstücken. Teilweise wurden die betreffenden Flächen zwischenzeitlich von privaten Grundstücksbesitzern erworben. Für die Erschließungsstraßen, die im hochwassergefährdeten Bereich liegen, wurden zusätzlich Höhenlagen festgesetzt, die den Höhen der Hochwasserschutzanlage entsprechen, um eine uneingeschränkte Erreichbarkeit der Bauflächen im Hochwasserfall zu sichern. Im Kreuzungsbereich der Gebietsanbindung an den Knoten Tessiner Straße/Neubrandenburger Straße wurde bereits ein Teilabschnitt der Anlage hergestellt.
Mit dem zu ändernden Trassenverlauf der Hochwasserschutzanlage auf ausschließlich öffentliche Flächenkommt es im westlichen Bereich zwangsläufig zu notwendigen Anpassungen bei der Lage der Erschließungsstraßen. Zwei bisher in Ost-West-Richtung verlaufende Straßen sollen durch eine Straße in mittiger Lage „zusammengefasst“ werden. Dieses System führt zu einer Reduzierung der Verkehrsflächen, ist aber weiterhin geeignet, eine ausreichende Erschließung der Bauflächen zu gewährleisen.
Eine weitergehende Reduzierung der Verkehrsflächen wird aus verkehrsplanerischer Sicht nicht gesehen.
An dem Planungsziel, die bestehende Zufahrt von der Tessiner Straße auf Grund des Unfallschwerpunkts zu schließen und die betreffenden Grundstücke durch eine rückwärtige Anbindung vom Verbindungsweg aus zu erschließen, wird festgehalten.
Da die Hansestadt dringend Wohnbauflächen benötigt, um die derzeitige und zu erwartende Nachfrage nach Wohnraum zu befriedigen, wird der entsprechende Nutzungsanteil im Plangebiet erhöht werden. Hierzu werden Mischgebietsflächen in allgemeine Wohngebiete geändert und eine eingeschränkte Gewerbegebietsfläche wird in eine Mischgebietsfläche geändert. Die Änderung der Art der Nutzung von Bauflächen führt bezüglich allgemeiner Wohngebietsflächen zu einer Vergrößerung gegenüber den Festsetzungen im ursprünglichen B-Plan von ca. 2,56 ha.
Der Standort „Weißes Kreuz“ ist auf Grund seiner sehr gut integrierten Lage im Stadtgebiet für eine Wohnnutzung in besonderer Weise geeignet. Das Planungsziel, hier Voraussetzungen für einen mehrgeschossigen Wohnungsbau zu schaffen bleibt bestehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 61
Produkt: 51102 Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2018 | 56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planungen |
| 59.705 €
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| 76255010 / Auszah-lungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
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| 59.705 €
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2019 | 56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planungen |
| 5.000 €
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| 76255010 / Auszah-lungen für städtebauliche Planungen, Landschaftsplanungen |
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| 5.000 €
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In den aufgeführten Beträgen sind die Kosten für externe Leistungen zur Erstellung der B-Plan-Unterlagen, einschließlich der zugehörigen Gutachten enthalten.
Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes befinden sich die Grundstücke im Wesentlichen im Eigentum der Hansestadt Rostock. Darüber hinaus besitzt die Hansestadt Rostock im zentralen Bereich eine Fläche, auf der sich ursprünglich Kleingärten befanden sowie alle bestehenden und teilweise geplanten Erschließungs- und Grünflächen.
Es ist beabsichtigt, dass die Erschließung im nordwestlichen Bereich durch den KOE erfolgt und die dann erschlossenen Grundstücke für eine Wohnbebauung vermarktet werden.
Im östlichen Bereich ist absehbar der Erwerb geplanter Erschließungsflächen erforderlich. Eine Aussage darüber, durch wen hier die notwendigen Erschließungsanlagen hergestellt werden, ist momentan noch nicht getroffen.
Alle sonstigen Flächen befinden sich in Privatbesitz.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,2 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,2 MB
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