Beschlussvorlage - 2018/BV/3806

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:
 

Der Hauptausschuss bewilligt außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für die Zahlung der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages im Zusammenhang mit der Veräußerung der Sportstätte „Haus des Sports“ im Jahr 2015 in der Haushaltsposition 42402.56730000/76730000 in Höhe von insgesamt 20.662,20 EUR im Haushaltsjahr 2018.

Die Deckung der Mehraufwendungen/-auszahlungen erfolgt in gleicher Höhe durch Minderaufwendungen/-auszahlungen im TH 90 2018 in der Haushaltsposition 61201.57514000/77514000 Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an inländische Kreditinstitute- Girozentralen/Landesbanken.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 50 (1) Kommunalverfassung M-V, § 6 (4) Hauptsatzung

 

bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2015/BV/1101 vom 02.09.2015

 

 

 

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss Nr. 2015/BV/1101 vom 02.09.2015 erteilte der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und Entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (KOE)“ die Genehmigung zur Veräußerung der Sportstätte „Haus des Sports“ in Warnemünde, Am Strom 38. Mit der unentgeltlichen Entnahme der Sportstätte aus dem steuerlichen Betriebsvermögen des BgA Sportstätten und Bäder in den Hoheitsbereich/ vermögensverwaltenden Bereich wurde steuerrechtlich im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ein Kapitalertrag verursacht, der gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 44a Abs. 8 EStG mit 15% Kapitalertragssteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag zu versteuern ist.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt40

Produkt42402Bezeichnung: Sportstätten und Bäder - hoheitlich

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

56730000/76730000     Kapitalertragssteuer

 

20.662,20

 

20.662,20

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/ -auszahlungen

 

unabweisbar:

Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) Sportstätten und Bäder verfügt über Betriebsvermögen, welches beim BgA in der Steuerbilanz und beim KOE in der Handelsbilanz geführt wird. Wird Betriebsvermögen aus einem BgA unentgeltlich in den vermögensverwaltenden Bereich überführt, führt dies steuerrechtlich zu einem Kapitalertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Im vorliegenden Fall wurde die Sportstätte Haus des Sports zum Zweck des anschließenden Verkaufs aus dem steuerlichen Betriebsvermögen des BgA Sportstätten und Bäder entnommen. Dadurch wurde steuerrechtlich im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ein Kapitalertrag verursacht, der gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in Verbindung mit § 44a Abs. 8 EStG mit 15% Kapitalertragssteuer zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag zu versteuern ist. Insofern ist der Mehraufwand unabweisbar.

 

unvorhersehbar:

Die steuerrechtlichen Konsequenzen aus dem Verkauf der Sportstätte „Haus des Sports wurden erst nach Prüfung des Sachverhaltes durch das Finanzverwaltungsamt ermittelt und waren zum Planungszeitraum für den Haushalt 2018/2019 nicht vorhersehbar.

 

 

1.Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

      0

      0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

  0

  0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

20662,20

20662,20

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

     20662,20

20662,20

 

2.Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

90

Zentrale Finanzdienstleistungen

Produkt

61201

Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

57514000

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an inländische Kreditinstitute- Girozentralen/Landesbanken

Finanzhaushalt

77514000

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an inländische Kreditinstitute- Girozentralen/Landesbanken

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

745.000

745.000

bisher bereitgestellte Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

0

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsansatz

./.

483.312,01

302.634,81

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

261.687,99

442.365,19

als Deckungsquelle eingesetzt

 

20.662,20

20.662,20

 

 

Begründung der Minderaufwendungen bzw. -auszahlung

 

Die geplanten Kredite aus der Haushaltsermächtigung des Jahres 2017 in Höhe von 15.221.487 EUR werden nicht mehr aufgenommen, so dass der dafür geplante Kapitaldienst (Zins und Tilgung) entfällt.

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:kein Bezug

 

 

 

 

Roland Methling

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.09.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.09.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bivo020?VOLFDNR=1015504&VOLFDNR=1015504&selfaction=print