Stellungnahme - 2018/AM/3593-01 (SN)

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Sachverhalt:

  1. Trifft die Auftragserteilung an den Gutachter zu, durch eine Präzisierung die Splittersiedlungen (Warnowrande, Up´n Warnowsand, Oldendorfer Tannen) als abgängig zu betrachten? Wie lautet die konkrete Formulierung des Auftrags?
  2. Welchen Wert hat ein Gutachten mit einer Prämisse, die nicht gegeben ist?
  3. Wie hoch sind die Kosten für das Gutachten?
  4. Wann erfolgt in welchem Rahmen die Bekanntgabe des Ergebnisses des Gutachtens?
  5. Wie sind die anschließenden Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussreihenfolge geplant?
  6. Wer trägt dafür Sorge, dass die derzeit nicht vorhandenen Prämissen allen Gremien bei Behandlung des Vorhabend vor einer Beschlussfassung ausreichend verdeutlicht wird?

 

Bezüglich der Beantwortung vorgenannter Fragen ist festzustellen, dass das oben angesprochene Verfahren ein Gutachten zu den potentiellen Seehafenerweiterungsgebieten Rostock Ost und West in Vorbereitung der Fortschreibung des Raumentwicklungsprogramms Region Rostock und des Flächennutzungsplans der Hansestadt Rostock darstellt. Dieses Verfahren wird federführend durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock durchgeführt.

Hierzu gibt es eine gemeinsame Finanzierung und Organisation zusammen mit dem Planungsverband Region Rostock, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, Rostock Port und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Zu 1) Die Untersuchung der potentiellen Seehafenerweiterung erfordert eine umfassende und systematische Betrachtung aller Möglichkeiten zur Realisierung.

 

Die Projektgruppe hat daher festgestellt, dass der Fall einer Verlagerung der Wohnnutzung der Splittersiedlungen aus dem Planungsraum hinaus eine weitere mögliche Entwicklung darstellt. Dies soll gutachterlich betrachtet werden.

Für den Stand der Beauftragung ist das Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock als Geschäftsstelle des Planungsverbands Region Rostock Ansprechpartner.

Der Auftrag wurde im Rahmen der Lenkungsgruppengespräche wie folgt formuliert:

 

1.2 Präzisierte Aufgabenstellung

Entgegen früherer Festlegungen soll die inzwischen planerisch verfestigte HEP-Variante insb. im Hinblick auf die positive Bewertung der hafenwirtschaftlichen Belange dabei einbezogen werden. Um die Bedingungen für eine Genehmigungsfähigkeit herauszuarbeiten, soll die Spannbreite der erforderlichen Veränderungen von Randbedingungen durch Gegenüberstellung der bisher untersuchten RFK-Variante und der HEP-Variante aufgezeigt werden. In einem 1. Schritt ist dabei der Schwerpunkt zunächst auf das Schutzgut Mensch (und hier ausschließlich auf Schall) zu legen und gutachterlich begründete – zunächst hypothetische – Verlagerungen bzw. Rücknahmen von im Flächennutzungsplan dargestellter Wohnbebauung aufgrund des Konflikt-schwerpunktes Schall für RFK und HEP-Variante gegenüber zu stellen. Dabei sind die Splittersiedlungen entlang der Straßen „Up´n Warnowsand“, „Warnowrande“ sowie „An den Oldendorfer Tannen“ als grundsätzlich abgängig zu betrachten und nicht gesondert in die Betrachtung einzustellen. Jedoch sollen weitere relevante Immissionsorte (Krummendorf, Schmarl-Dorf) in die Betrachtungen einbezogen bleiben. Dieser Planungsschritt erfolgt in einem Diskussionsprozess mit dem AG auf Basis der vom AN vorzubereitenden Grundlagen und Vorschläge. Die Auftraggeber sollen damit in die Lage versetzt werden, eine interne Abschätzung der Machbarkeit vorzunehmen. Gemäß Anfrageergänzung vom 17.03.2017 soll die Layoutentwicklung detailliert werden und, beginnend mit den Seehafenumschlaganlagen, auf die landseitig aus Immissionsgründen noch vertretbaren Standorte für DGL und Industrie erweitert werden.

 

1.3 Ergänzende Anforderungen

Folgende zusätzliche Anforderungen an den geschlossenen Vertrag lassen sich demnach aus dem Variantenvergleich „West“ ableiten:

  1. Darstellung/ Ermittlung einer hafenwirtschaftlich optimierten Variante auf der Grundlage der Variante des HEP-Entwurfs (Seehafenumschlaganlagen, DGL-Flächen, Industrieflächen) als Grundlage für die schalltechnischen Untersuchungen
  2. Ermittlung ihrer Emissionsauswirkungen durch Schall für die Planfälle „uneingeschränkte Hafennutzung (maximale Emissionen; Pegel für SHU: 65 dB(A)), „eingeschränkte Hafennutzung“ (entsprechend den Einschränkungen für das RFK-Layout) Ermittlung der Auswirkungen auf vorhandene Nutzungen (gemäß Ausweisungen des Flächennutzungsplans)
  3. Differenzierte Gegenüberstellung und Vergleich der beiden Varianten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Emissionsbelastungen durch Schall
  4. Durchführung eines zusätzlichen Besprechungstermins

 

Zu 2) Das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme ist ein Abwägungsbelang für das weitere Verfahren und liegt erst am Ende des Untersuchungsprozesses und bei Vorliegen aller bekannten Fakten vor. Danach ist einzuschätzen, welche Lösungen möglich sind.

 

Zu 3) Die Kosten belaufen sich auf 19.142,34 EUR und wurden von den Finanzierungs- und Projektpartnern Planungsverband Region Rostock, Rostock Port und Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu je einem Drittel übernommen.

 

 

 

Zu 4-6) Das Gutachten dient als Grundlage zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Region-Rostock und zur Präzisierung der Aussagen zu den Vorbehaltsgebieten für Industrie Seehafen-Ost und –West. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Mitglied im Planungsverband Region Rostock und begleitet das Verfahren durch die Mitglieder in der Verbandsversammlung und den Fachausschüssen des Planungsverbands. Die weiteren Verfahrensschritte obliegen hier dem Planungsverband Region Rostock.

 

 

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Roland Methling

 

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