Änderungsantrag - 2017/BV/3338-82 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Soweit mit den beschlossenen Änderungsanträgen zum Haushaltsplan 2018/2019 der Saldo des Ergebnishaushaltes in 2019 negativ ist, sollen Erträge durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe dieses Fehlbetrages geplant werden, um den Ausgleich wieder herzustellen.

 

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Sachverhalt:

Die Erreichung mindestens eines Ausgleichs des Haushaltes 2018/2019 ist Zielstellung der Planung.

 

Der Saldo im Ergebnishaushalt weist im Jahr 2019 lediglich ein Plus von 1,38 Mio. EUR auf. Nach Abzug der Pflichteinstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,2 Mio. EUR verbleibt nur noch ein Überschuss von 183.800 EUR.

Der Haushaltsausgleich ist nur gewährleistet, wenn der Ergebnishaushalt keinen Fehlbetrag ausweist. Andernfalls ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

Mit den bisher eingereichten Änderungsanträgen zum Haushaltsplan 2018/2019 wurde ein möglicher Ausgleich des Ergebnishaushaltes in 2019 geprüft. Es ist abzusehen, dass dieser gefährdet ist. Der endgültige Betrag ergibt sich aus der Summe der beschlossenen Änderungsanträge.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO MV können Jahresfehlbeträge, die auf die planmäßige Abschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zurückzuführen sind, durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage, welche aus investiv gebundenen Zuweisungen gebildet wurde, gedeckt werden.

Damit kann eine Planung von Erträgen unter dem Produktsachkonto 61103.49220000 erfolgen.

 

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Beschlüsse

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11.04.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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