Stellungnahme - 2017/BV/3338-70 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 mit Haushaltsplan und Anlagen
Stellungnahme zum Änderungsantrag 2017/BV/3338-30 (ÄA)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.03.2018
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 29, 2018
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 10, 2018
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Geplant
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Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 10, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Apr 11, 2018
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Sachverhalt:
Finanzierung 24H Kita in 2019
Im TH 50 Amt für Jugend, Soziales und Asyl wird für das Produkt Tageseinrichtungen der Haushaltsansatz für 2019 um 160.000 EUR für die Finanzierung der 24 h Kita erhöht
Zum Änderungsantrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Am 26.05.2016 wurde der Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbh (GGP mbH) für die Kindertageseinrichtung Humperdinckstraße 12/12a zum 01.06.2016 befristet bis zum 31.12.2018 per Betriebserlaubnis genehmigt, die Öffnungszeiten
- von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie
- an Sonnabenden sowie an Sonn- und Feiertagen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
zu erweitern. Am 25.07.2016 wurde zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Leistungsträger) und dem Träger Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik mbH (Leistungserbringer) eine Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung mit Wirkung zum 01.08.2016 bis zum 31.12.2018 abgeschlossen. Insofern konnten keine Haushaltsmittel für 2019 eingestellt werden, so dass der Haushaltsansatz für 2019 48.808.600 EUR beträgt.
Über den 31.12.2018 hinaus liegt dem Leistungsträger bereits der Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis und auf Anschlussfinanzierung des Leistungserbringers vor.
Die Anzahl der betreuten Kinder ab dem 01.08.2016 staffelt sich wie folgt:
- ab August 2016 1 Krippenkind
- ab Dezember 2016 2 Krippenkinder und 1 Kindergartenkind
- ab Januar 2017 3 Krippenkinder und 1 Kindergartenkind
- ab Mai 2017 4 Krippenkinder und 2 Kindergartenkinder
- ab Juli 2017 7 Krippenkinder und 3 Kindergartenkinder
- ab August 2017 7 Krippenkinder und 4 Kindergartenkinder
- ab September 2017 10 Krippenkinder und 3 Kindergartenkinder
- ab November 2017 11 Krippenkinder und 3 Kindergartenkinder
- ab Dezember 2017 12 Krippenkinder und 3 Kindergartenkinder
- ab Januar 2018 11 Krippenkinder und 3 Kindergartenkinder
- ab Februar 2018 12 Krippenkinder und 3 Kindergartenkinder
- ab März 2018 13 Krippenkinder und 3 Kindergartenkinder
Demnach ist ein Anstieg der Belegungszahlen insbesondere für Kinderkrippenkinder zu verzeichnen.
Aus fachlicher Sicht des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt die Betreuung in einer 24h-Kita jedoch eine erhebliche Belastung für die Eltern-Kind-Bindung und auch für das Alltags-Erleben des Kindes innerhalb der Kindertageseinrichtung dar, da es aufgrund der wechselnden Dienstzeiten keine verlässlichen Gruppengrößen und Ansprechpartner geben kann. Die Kinder müssen sich somit immer wieder auf neue Erzieher und Kinder einlassen und dies gerade in solch sensiblen Momenten, wie den Abendritualen oder dem Aufstehen. Kleinkinder werden demnach immer stärker in das Korsett der Erwachsenen-Arbeitswelt gepresst, anstatt den frühen familiären Schutzraum zu erhalten. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedarf es daher flexiblerer Angebote und Kooperationen, welche das Kind und dessen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen und nicht die Bedürfnisse und Interessen der Erwachsenen und der Arbeitgeber. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf nicht alleine in der Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe gesehen werden, sondern muss als gesamtgesellschaftliche Herausforderung gesehen und verändert werden.
Zum Deckungsvorschlag:
Eine pauschale Reduzierung der Personalkosten führt hier zu einer Unterdeckung. Der Grund, die angestrebte Besetzungsquote wäre „unrealistisch“ ist keine tragfähige Grundlage:
(1) Die Besetzungsquote wird angestrebt, ist jedoch schon im Haushaltsplanentwurf nicht vollständig ausfinanziert!
(2) Sich bereits jetzt abzeichnende Personalkostenerhöhungen infolge Tariferhöhungen sind nicht vollständig berücksichtigt (Tariferhöhungen sind i.H.v. 2%/Haushaltsjahr kalkuliert, der aktuelle Verhandlungsstand deutet auf wesentlich mehr hin).
(3) Arbeitsmarktsituation, demografiebedingte höhere Fluktuation führen eher zu erhöhten Personalkosten (z.B. Altersteilzeit in der Freiphase: Doppelbelastung durch fortlaufende um 20% auf 70% erhöhte Vergütung und volle Vergütung des neuen Stelleninhabers). Neue Handlungsinstrumente, z.B. Dauerausschreibungen, breitere Streuung in Veröffentlichungsmedien, Öffnung von Anforderungsprofilen, zunehmend externe Ausschreibungen, lassen nahtlose Nachbesetzungen zu. Diese neuen Instrumente führen sogar zu Mehrkosten (Veröffentlichungsmedien wie stepstone.de kosten ca. 1.000 EUR/Ausschreibung zusätzlich, Mitarbeiter ohne verwaltungsgeneralistische Ausbildung müssen intensiver geschult werden, teilweise Doppelbesetzungen zwecks Wissenstransfer und Einarbeitung werden erforderlich).
(4) Unvorhersehbare Entwicklungen könnten nicht abgefangen werden (aktuell z.B. Landesbesoldungsgesetz-Anpassung, die – unvorhersehbar - eine Einmal-Sonderzahlung i.H.v. 9,35% auf die Besoldung für November 2017 je Beamten, kassenwirksam nun in 2018 vorsieht)
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski