Beschlussvorlage - 2018/BV/3622
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an weiteren 2 Standorten für den Zeitraum 01.08.2018 - 31.12.2018 und 01.01.2019 - 31.12.2019 aus kommunalen Mitteln.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Etablierung von Schulsozialarbeit an 2 weiteren Schulstandorten für den Zeitraum vom 01.08.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 40.000,00 Euro und vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 96.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
In Ergänzung zur Beschlussvorlage 2018/BV/3621 werden durch die Verwaltung 2 weitere kommunale Schulen für die Etablierung mit dem Leistungsfeld Schulsozialarbeit vorgeschlagen. Auf der Grundlage der sozialräumlichen Betrachtung besteht hier jedoch keine klare Ausgangslage für die Anbindung der Schulsozialarbeit.
Im Ergebnis der Erörterung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung kommen sowohl für die Jenaplanschule im Sozialraum Stadtmitte als auch für die Grundschule „Heinrich Heine“ im Sozialraum Warnemünde jeweils 2 Träger der freien Jugendhilfe in Betracht, das Leistungsfeld in die Arbeit zu übernehmen.
Auf der Grundlage der Planansätze wurde jeweils von einem Stellenumfang von 0,875 VZÄ ausgegangen:
- Sozialraum Stadtmitte: „Jenaplanschule“
- Soziale Bildung e.V.
- Schulverein Jenaplanschule Rostock e.V.
Auf Grundlage der sozialräumlichen Herangehensweise innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock schlägt die Verwaltung als Träger dieser Maßnahme Soziale Bildung e.V. vor. Der Träger ist in den Sozialräumen KTV, Stadtmitte, Brinckmansdorf als Schwerpunktträger im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit tätig und hat darüber hinaus langjährige Erfahrungen im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit.
Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, die vorliegenden Anträge des Schulvereins Jenaplanschule Rostock e. V. für 2018 in Höhe von 46.638,45 Euro und 2019 in Höhe von 47.128,03 Euro abzulehnen. Der Schulverein Jenaplanschule Rostock e.V. ist Hortträger der Jenaplanschule.
- Sozialraum Warnemünde: Grundschule „Heinrich Heine“
- DRK Kreisverband Rostock e.V.
- VS Kreisverband Rostock e.V.
Der VS Kreisverband Rostock e. V. ist in Warnemünde als Kita-Träger aktiv. Darüber hinaus hat der Träger langjährige Erfahrungen in Rostock im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit. Der Träger DRK Kreisverband Rostock e. V. ist im Sozialraum Warnemünde als Kita- und Hortträger direkt an der Grundschule aktiv. Darüber hinaus hat der Träger in Rostock langjährige Erfahrungen im Arbeitsfeld der Schulsozialarbeit. Auf der Grundlage der sozialräumlichen Herangehensweise innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock schlägt die Verwaltung aus den vorgenannten Gründen als Träger der Maßnahme Schulsozialarbeit im Sozialraum Warnemünde den DRK Kreisverband Rostock e. V. vor.
In Abhängigkeit des Beschlusses durch den Jugendhilfeausschuss ist eine zeitnahe Erarbeitung von Projektskizzen/Konzeptionen, Kooperationsvereinbarungen und generellen Verabredungen zur Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule vorgesehen. Grundlage bilden ebenso zwei Formblätter (jeweils für den freien Träger und die Schule), die im Rahmen der Erarbeitung von zukünftigen „Kriterien zur Auswahl von Schulstandorten für den Einsatz von Schulsozialarbeiter*innen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit in diesem Kontext in Erprobung zum Einsatz kommen. Durch die Schulen und den Schulträger sind die sächlichen Voraussetzungen (Bereitstellung eines Raumes, Telefon- u. Internetanschluss, Ausstattung des Büros etc.) zu schaffen.
Die detaillierten Finanzierungspläne der einzelnen Träger der freien Jugendhilfe sind der Verwaltung zeitnah zur Prüfung der Personalkosten sowie der Sachkosten einzureichen. Die Berechnung erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt auf der Grundlage von Durchschnitts-werten. Tarifliche Steigerungen wurden pauschal berücksichtigt, zukünftige Stufensteige-rungen fanden hierbei keine Berücksichtigung. Die Verwaltung behält sich vor, flexibel auf Veränderungen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu reagieren. Dies kann auch zu Verschiebungen von Stellenanteilen bei den jeweiligen Trägern führen. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden an die Träger der freien Jugendhilfe geregelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Jugend- und Schulsozialarbeit
(§§ 13, 14 SGB VII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36301.55992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
| 40.000,00 |
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2018 | 36301.75992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
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| 40.000,00 |
2019 | 36301.55992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
| 96.000,00 |
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2019 | 36301.75992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
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| 96.000,00 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport

Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Etablierung von Schulsozialarbeit an 2 weiteren Schulstandorten für den Zeitraum vom 01.08.2018 - 31.12.2018 in Höhe von 40.000,00 Euro und vom 01.01.2019 - 31.12.2019 in Höhe von 96.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Im Sozialraum Stadtmitte "Jenaplanschule" wird der Soziale Bildung e. V. mit der Schulsozialarbeit betraut. Im Sozialraum Warnemünde, Grundschule "Heinrich Heine" wird der DRK Kreisverband Rostock e. V. mit der Schulsozialarbeit betraut.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 7 |
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Dagegen: | - |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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