Beschlussvorlage - 2018/BV/3621
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an weiteren 5 Standorten für den Zeitraum 01.08.2018 - 31.12.2018 und 01.01.2019 - 31.12.2019 aus kommunalen Mitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Etablierung von Schulsozialarbeit an 5 weiteren Schulstandorten für den Zeitraum vom 01.08.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 94.200,00 Euro und vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 240.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Im Rahmen der Integrierten Jugendhilfeplanung wurde in der Planungsgruppe 2 (§ 11 – 14 und 16 SGB VIII) die positive Wirksamkeit von Schulsozialarbeit bei der persönlichen und sozialen Entwicklung junger Menschen thematisiert und in den Handlungsempfehlungen aus 2016 dokumentiert. Die Planungsgruppe 2 votierte in diesem Zusammenhang die Erweiterung von Schulsozialarbeit an 9 kommunalen Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, an denen das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit noch nicht etabliert ist. Die Verwaltung hat sich dieser Verantwortung angenommen und die Haushaltsplanung für 2018 und 2019 an den fehlenden kommunalen Schulen um das Arbeitsfeld Schulsozial-arbeit und zweckgebunden für Schulsozialarbeit erweitert.
Im Sinne einer transparenten Arbeitsweise und des Einbezugs fachpolitischer Gremien hat die Verwaltung am 13.03.2018 diesbezüglich um eine Erörterung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebeten und den Sachverhalt dargestellt.
Folgende 9 kommunale Schulen und entsprechende Sozialräume wurden im Unteraus-schuss Jugendhilfeplanung thematisiert:
Sozialraum Südstadt/Biestow:
- die Grundschule “Juri Gagarin“ und das Förderzentrum „Paul Friedrich Scheel“,
Sozialraum KTV/Stadtmitte/Brinckmansdorf:
- die Grundschule „Werner Lindemann“, die Grundschule „John Brinckman“ und die Jenaplanschule
Sozialraum Toitenwinkel/Gehlsdorf:
- die Grundschule Gehlsdorf und die Schule für Kranke „Heinrich Hoffmann“
Sozialraum Warnemünde:
- die Grundschule „Heinrich Heine“
Sozialraum Dierkow:
- das Gymnasium „Käthe Kollwitz“.
Im Ergebnis des Austauschs mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung schlägt die Verwaltung für die 2 Schulen „Heinrich Hoffmann“ (Schule für Kranke) und das Gymnasium „Käthe Kollwitz“ keine Etablierung von Schulsozialarbeit vor.
Die Schule für Kranke ist eine wichtige, eher im therapeutischen Kontext orientierte Schule, die während des Klinikaufenthaltes von Kindern und Jugendlichen mit einem bereits engen Helfersystem pädagogische Unterstützung bietet. Für das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit wäre eine prozessuale Begleitung im originären Aufgabenspektrum nur sehr begrenzt möglich.
Das Gymnasium „Käthe Kollwitz“ organisiert bereits seit mehreren Jahren konstant Schulsozialarbeit über Zeitkontingente von Lehrerstunden. Eine inhaltliche und organisatorische Anbindung an das Stadtteil- und Begegnungszentrum und eine aktive Mitwirkung im AK Schulsozialarbeit sind gegeben.
Im Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde mit der Verwaltung die Vereinbarung getroffen, dass aufgrund einer besonderen Sachlage an 2 weiteren kommunalen Schulen –der „Jenaplanschule“ und der Grundschule „Heinrich Heine“ - der Jugendhilfeausschuss im Besonderen einbezogen wird. Eine gesonderte Beschlussvorlage wird hierzu durch die Verwaltung vorgelegt.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2018/2019 werden durch die Verwaltung die folgenden 5 kommunalen Schulen für die Etablierung mit dem Leistungsfeld Schulsozialarbeit vorgeschlagen, für die auf der Grundlage der sozialräumlichen Betrachtung und nach der Abstimmung mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung ein freier Träger der Jugendhilfe in Betracht kommt.
Dabei wurde jeweils von einem Stellenumfang von 0,875 VZÄ ausgegangen:
- Südstadt: Grundschule „ Juri Gagarin“– SBZ Südstadt/Biestow gGmbH
- Südstadt: Förderzentrum „P. F. Scheel“ – SBZ Südstadt/Biestow gGmbH
- Gehlsdorf: Grundschule Gehlsdorf – DRK KV Rostock e. V.
- KTV: Grundschule „Werner Lindemann“ – Soziale Bildung e. V.
- Brinckmansdorf: Grundschule „John Brinckman“ - Soziale Bildung e. V.
In Abhängigkeit des Beschlusses durch den Jugendhilfeausschuss ist eine zeitnahe Erarbeitung von Projektskizzen/Konzeptionen, Kooperationsvereinbarungen und generellen Verabredungen zur Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule vorgesehen. Grundlage bilden zwei Formblätter (jeweils für den freien Träger und der Schule), die im Rahmen der Erarbeitung von zukünftigen „Kriterien zur Auswahl von Schulstandorten für den Einsatz von Schulsozialarbeiter*innen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ in Erprobung hinsichtlich ihrer Passgenauigkeit in diesem Kontext zum Einsatz kommen. Durch die Schulen und den Schulträger sind die sächlichen Voraussetzungen (Bereitstellung eines Raumes, Telefon- u. Internetanschluss, Ausstattung des Büros etc.) zu schaffen.
Die detaillierten Finanzierungspläne der einzelnen Träger der freien Jugendhilfe sind der Verwaltung zeitnah zur Prüfung der Personalkosten sowie der Sachkosten einzureichen. Die Berechnung erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt auf der Grundlage von Durchschnitts-werten. Tarifliche Steigerungen wurden pauschal berücksichtigt, zukünftige Stufensteige-rungen fanden hierbei keine Berücksichtigung. Die Verwaltung behält sich vor, flexibel auf Veränderungen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu reagieren. Dies kann auch zu Verschiebungen von Stellenanteilen bei den jeweiligen Trägern führen. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden an die Träger der freien Jugendhilfe geregelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Jugend- und Schulsozialarbeit
(§§ 13, 14 SGB VII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36301.55992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
| 94.200,00 |
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2018 | 36301.75992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
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| 94.200,00 |
2019 | 36301.55992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
| 240.000,00 |
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2019 | 36301.75992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
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| 240.000,00 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
