Beschlussvorlage - 2018/BV/3620
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 01.01.2018 - 31.12.2018 und 01.01.2019 - 31.12.2019 aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der "Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 - 2020"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018 aus kommunalen Mitteln, ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020" in Höhe von 1.694.431,31 Euro und für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 1.829.719,28 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Seit mehr als 15 Jahren hat sich die Schulsozialarbeit fachlich und bedarfsgerecht in Mecklenburg- Vorpommern etablieren können. Die Träger der Schulsozialarbeit erhielten seitdem über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus Landes- bzw. ESF-Mitteln kontinuierliche Unterstützung durch Lohnkostenzuschüsse.
Durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verstetigung der Jugend- und Schulsozialarbeit beschlossen. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für eine weitere verlässliche Förderung der Fachkräfte in der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020.
Die Vereinbarung zur Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit 2018 – 2020 zwischen dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde im November 2017 geschlossen. Mit dem Zuwendungs-bescheid vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V vom 20.12.2017 wurde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Zuwendung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 1.727.124,00 Euro für den Bewilligungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 sowie eine Zuwendung aus Landesmitteln in Höhe von 601.993,65 gewährt. Diese Mittel werden wie folgt zur Verfügung gestellt:
| 2018 | 2019 | 2020 | Gesamt |
ESF-Mittel | 594.905,91 Euro | 571.466,48 Euro | 560.751,61 Euro | 1.727.124,00 Euro |
Landesmittel | 198.350,40 Euro | 198.350,40 Euro | 205.292,85 Euro | 601.993,65 Euro |
Die Zuwendungen sind zweckgebunden für die Durchführung der Schulsozialarbeit. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock muss sich dabei mit mindestens 50 % an den zuwendungsfähigen Personalausgaben beteiligen und sicherstellen, dass die ordnungs-gemäße Umsetzung der EU-Verwaltungs- und Kontrollsysteme gewährleistet wird. Näheres regelt der jeweilige Zuwendungsbescheid an den Träger der freien Jugendhilfe.
Das Aufgabenfeld Schulsozialarbeit zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Schulsozialarbeit wird vorrangig in Schulen aller Schularten und deren sozialem Umfeld angeboten. Sie bedient sich unterschiedlicher sozialpädagogischer Methoden. Die Förderung soll dazu beitragen, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden und abzubauen sowie Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken. Weniger schulisch Erfolgreiche sollen darin unterstützt werden, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen, Lebensperspektiven zu entwickeln und somit ausbildungsreif zu werden.
Mit den verfügbaren Mitteln sollen insgesamt 34,25 Feststellen Schulsozialarbeit entsprechend nachfolgender Übersicht finanziert werden:
Träger/Projekt | Schule
| VZÄ |
Rostocker Freizeitzentrum e. V. Stadtteil- und Begegnungs- zentrum Reutershagen | Förderzentrum „Am Schwanenteich“ - Reutershagen |
4,875 |
Regionale Schule „Heinrich-Schütz“ - Reutershagen | ||
Türmchen-Grundschule -Reutershagen | ||
Grundschule „Nordwindkinner“ -Reutershagen | ||
Gymnasium Reutershagen | ||
IN VIA Rostock e. V.
Stadtteil- und Begegnungs-zentrum Lütten-Klein | Erasmus-Gymnasium - Lütten-Klein |
4,75 |
Förderzentrum Danziger Straße – Lütten-Klein | ||
Grundschule „Kleine Birke“ – Lütten-Klein | ||
Warnow-Schule „Schule zur individuellen Lebensbewältigung“ – Lütten Klein | ||
Grundschule „Lütt Matten“ – Lütten Klein
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Kolping Initiative MV gGmbH
Stadtteil- und Begegnungs- zentrum Lichtenhagen | Regionale Schule „Nordlicht“ – Lichtenhagen |
2,625 |
„Hundertwasser“ Gesamtschule – Lichtenhagen | ||
Grundschule „Rudolf Tarnow“ - Lichtenhagen | ||
Institut Leben und Lernen e. V. Stadtteil- und Begegnungs- zentrum Evershagen | Schulcampus Evershagen (Kooperative Gesamtschule) |
2,0 |
Grundschule „Am Mühlenteich“ - Evershagen | ||
Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH Stadtteil- und Begegnungs- zentrum Schmarl | integrierte Gesamtschule mit Regionaler Schule im Aufbau „Krusensternschule“ – Schmarl |
2,0 |
Grundschule Schmarl | ||
SBZ Südstadt/Biestow gGmbH Stadtteil- und Begegnungs-zentrum Südstadt/Biestow | Kooperative Gesamtschule – Südstadt |
1,0 |
AWO Sozialdienst Rostock gGmbH Stadtteil- und Begegnungs-zentrum Groß-Klein | Regionale Schule „Störtebeker“ – Groß-Klein |
2,0 |
Grundschule „Am Taklerring“ – Groß-Klein | ||
Volkssolidarität KV Rostock e.V. | Grundschule „Ostseekinder“ - Dierkow | 0,875 |
Soziale Bildung e. V. Schulsozialarbeit in Stadtmitte und in der KTV | Innerstädtisches Gymnasium – Stadtmitte |
4,875 |
Gesamtschule „Borwin“ – KTV
| ||
Schule „Am Alten Markt“ - Stadtmitte | ||
Grundschule „St.-Georg“ - Stadtmitte | ||
Grundschule „Am Margaretenplatz“ - KTV | ||
Schulverein „Wirbelwind“ e. V. Schulsozialarbeit an der Förderschule am Wasserturm | Förderzentrum „Am Wasserturm“ – neuer Standort: Toitenwinkel |
1,0 |
Lunte e. V.
Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock | Berufliche Schule „Wirtschaft“ |
3,875 |
Berufliche Schule „Dienstleistung und Gewerbe“ | ||
Berufliche Schule „A.-Schmorell“ | ||
Berufliche Schule „Technik“ | ||
DRK Kreisverband Rostock e. V. Stadtteil- und Begegnungs-zentrum Toitenwinkel | Regionale Schule „Balticschule“ – Toitenwinkel |
3,0 |
Regionale Schule „Otto-Lilienthal-Schule“ – Toitenwinkel | ||
Grundschule „An den Weiden“ – Toitenwinkel | ||
Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum e. V. Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an Grund-schulen der Hansestadt Rostock | Grundschule „Am Taklerring“ – Groß-Klein und Grundschule „Am Mühlenteich“ – Evershagen |
1,5 |
Grundschule „Ostseekinder“ – Dierkow und Grundschule „Am Margaretenplatz“ – in der KTV |
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit den Trägern erörtert.
Die beantragten Personalkosten auf der Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen werden als zuwendungsfähig anerkannt. Dabei steht die Inanspruchnahme der ESF- bzw. Landesmittel im Vordergrund. Aus diesem Grund wird die Verwaltung flexibel auf Veränderungen in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf reagieren. Dies kann auch zu Verschiebungen von Stellenanteilen bei den jeweiligen Trägern führen. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden an die Träger der freien Jugendhilfe geregelt.
Die Finanzierung der Personalstellen für das Jahr 2018 stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 1.702.325,19 |
Eigenmittel | 7.893,88 |
Kommunale Mittel/ ESF-Mittel | 1.694.431,31 |
Die Finanzierung der Personalstellen für das Jahr 2019 stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 1.838.197,82 |
Eigenmittel | 8.478,54 |
Kommunale Mittel/ ESF-Mittel | 1.829.719,28 |
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Jugend- und Schulsozialarbeit
(§§ 13, 14 SGB VII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36301.55992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
| 1.287.639,48 |
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2018 | 36301.75992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
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| 1.287.639,48 |
2018 | 36301.55992001 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit |
| 406.791,83 |
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2018 | 36301.75992001 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit |
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| 406.791,83 |
2018 | 36301.41442016 | Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit | 594.905,91 |
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2018 | 36301.61442016 | Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit |
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| 594.905,91 |
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2018 | 36301.41442034 | Zuweisung vom Land - Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit | 198.350,40 |
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2018 | 36301.61442034 | Zuweisung vom Land - Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit |
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| 198.350,40 |
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2019 | 36301.55992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
| 1.400.786,80 |
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2019 | 36301.75992000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Schulsozialarbeit |
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| 1.400.786,80 |
2019 | 36301.55992001 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit |
| 428.932,48 |
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2019 | 36301.75992001 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit |
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| 428.932,48 |
2019 | 36301.41442016 | Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit | 571.466,48 |
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2019 | 36301.61442016 | Zuweisung vom Land - Schulsozialarbeit |
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| 571.466,48 |
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2019 | 36301.41442034 | Zuweisung vom Land - Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit | 198.350,40 |
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2019 | 36301.61442034 | Zuweisung vom Land - Landesprogramm zur Unterstützung der Schulsozialarbeit |
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| 198.350,40 |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
