Beschlussvorlage - 2018/BV/3619
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 01.01.2018 - 31.12.2018 und 01.01.2019 - 31.12.2019 aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der "Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 - 2020"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018 aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020" in Höhe von 1.113.457,45 Euro und für den Zeit-raum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 1.188.363,74 Euro, vorbehaltlich der Be-schlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichts-behörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Seit mehr als 15 Jahren hat sich die Jugendsozialarbeit fachlich und bedarfsgerecht in Mecklenburg- Vorpommern etablieren können. Die Träger der Jugendsozialarbeit erhielten seitdem über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus Landes- bzw. ESF-Mitteln kontinuierliche Unterstützung durch Lohnkostenzuschüsse.
Durch den Landtag Mecklenburg-Vorpommern wurde die Verstetigung der Jugend- und Schulsozialarbeit beschlossen. Dieser Beschluss bildet die Grundlage für eine weitere verlässliche Förderung der Fachkräfte in der Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020.
Die Vereinbarung zur Förderung der Jugend- und Schulsozialarbeit 2018 – 2020 zwischen dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde im November 2017 geschlossen. Mit dem Zuwendungs-bescheid vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V vom 20.12.2017 wurde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Zuwendung aus Mitteln des Europäisches Sozialfonds (ESF) in Höhe von 1.438.686,00 Euro für den Bewilligungszeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020 gewährt. Diese Mittel werden wie folgt zur Verfügung gestellt:
2018 | 2019 | 2020 | Gesamt |
493.292,94 Euro | 473.857,12 Euro | 471.535,94 Euro | 1.438.686,00 Euro |
Die Zuwendung ist zweckgebunden für die Durchführung der Jugendsozialarbeit. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock muss sich dabei mit mindestens 50 % an den zuwendungsfähigen Personalausgaben beteiligen und sicherstellen, dass die ordnungs-gemäße Umsetzung der EU-Verwaltungs- und Kontrollsysteme gewährleistet wird (näheres regelt der jeweilige Zuwendungsbescheid an den Träger der freien Jugendhilfe).
Die nachfolgend aufgeführten Träger der freien Jugendhilfe erbringen ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Aufgabenfeld Jugendsozialarbeit zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Im Wesentlichen ist die strukturelle und inhaltlich-fachliche Anbindung der Fachkräfte in die Fachteams der Stadtteil- und Begegnungszentren auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung ausgerichtet. Sie ist im Rahmenkonzept der Stadtteil- und Begegnungszentren aus 2005 und in den fachlichen Standards der Jugendsozialarbeit aus 2008 formuliert, die auch für dieses Arbeitsfeld die Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen junger Menschen durch Einzel-, Gruppen- und Netzwerkarbeit als Grundlage für Ausbildung/Beruf zum Schwerpunkt machen.
Insgesamt sollen 22,875 Feststellen Fachkräfte der Jugendsozialarbeit aus kommunalen bzw. ESF-Mitteln bei nachfolgend aufgeführten Trägern finanziert werden:
Träger | Projekt | VZÄ |
Rostocker Freizeitzentrum e. V. | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen |
2,0 |
IN VIA Rostock e. V. | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten- Klein |
1,875 |
Volkssolidarität Kreis-verband Rostock-Stadt e. V. | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow |
2,0 |
Kolping Initiative MV gGmbH | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen |
3,0 |
Institut Lernen und Leben e. V. | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen |
1,0 |
Gemeinnützige Gesell-schaft für Kinder- und Ju-gendhilfe des ASB mbH | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Schmarl |
3,0 |
SBZ Südstadt/Biestow gGmbH | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow
| 1,75 |
AWO Sozialdienst Rostock gGmbH | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein |
2,0 |
Soziale Bildung e. V. | Jugendsozialarbeit in der KTV, Stadtmitte und Brinckmansdorf | 1,75 |
Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. | Jugendsozialarbeit im Jugendclub „Pablo Neruda“ | 1,0
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Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. | Jugendsozialarbeit im Jugendgarten „Alte Schmiede“ | 1,5
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DRK KV Rostock e. V. | Jugendsozialarbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel | 2,0 |
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit den Trägern erörtert.
Die beantragten Personalkosten auf der Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen werden als zuwendungsfähig anerkannt. Näheres regelt der Zuwendungs-bescheid an den jeweiligen Träger.
Die Finanzierung der Personalstellen für das Jahr 2018 stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 1.122.625,01 |
Eigenmittel | 9.167,56 |
Kommunale Mittel/ ESF-Mittel | 1.113.457,45 |
Die Finanzierung der Personalstellen für das Jahr 2019 stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 1.197.396,54 |
Eigenmittel | 9.032,80 |
Kommunale Mittel / ESF-Mittel | 1.188.363,74 |
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Jugend- und Schulsozialarbeit
(§§ 13, 14 SGB VII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36301.55991000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche - Jugendsozialarbeit |
| 1.113.457,45 |
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2018 | 36301.75991000 | Zuweisungen und Zuschüsse der so-zialen Sicherung an übrige Bereiche – Jugendsozial-arbeit |
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| 1.113.457,45 |
2018 | 36301.41442014 | Zuweisung vom Land – Jugend-sozialarbeit | 493.292,94 € |
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2018 | 36301.61442014 | Zuweisung vom Land – Jugend-sozialarbeit |
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| 493.292,94 €
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2019 | 36301.55991000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche – Jugendsozial-arbeit |
| 1.188.363,74 |
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2019 | 36301.75991000 | Zuweisungen und Zuschüsse der sozialen Sicherung an übrige Bereiche – Jugendsozial-arbeit |
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| 1.188.363,74 |
2019 | 36301.41442014 | Zuweisung vom Land – Jugend-sozialarbeit | 473.857,12 € |
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2019 | 36301.61442014 | Zuweisung vom Land – Jugend-sozialarbeit |
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| 473.857,12 €
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
