Beschlussvorlage - 2018/BV/3607
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Soziale Bildung e. V. - "Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Soziale Bildung e. V. für das Projekt „Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum /Streetwork“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.08.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 30.681,33 Euro sowie für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 76.165,53 Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse-und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Es handelt sich hierbei um ein Projekt, welches neu in die Förderung aufgenommen werden soll. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Mit dem Projekt der Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork im Bereich der Innenstadt werden Zugänge zu Jugendlichen und jungen Menschen geschaffen, die über Projektarbeit mit „Komm-Struktur“ nicht möglich wären. Es sollen gezielt offene Räume aufgesucht werden, die für Kinder und Jugendliche eine hohe Attraktivität besitzen. Es werden Zeiten des Aufsuchens gewählt, die dem tatsächlichen Freizeitverhalten der Jugendlichen entsprechen.
Mithilfe des Projektes können Jugendliche und junge Menschen schrittweise vertrauensvolle und tragfähige Beziehungen zu professionellen Partnern aufbauen, die offen und interessiert agieren und ihnen neue Möglichkeitsräume von Beratung bis Partizipation aufzeigen können. Hierbei kommt der Mobilen Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork eine besondere Rolle im Bereich der Prävention zu, u. a. weil niedrigschwellige Beratung an Ort und Stelle geleistet werden kann. Die Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork ist durch Offenheit, Freiwilligkeit und Orientierung an den Ressourcen der Kinder und Jugendlichen gekennzeichnet.
Das Projekt wird ab dem 01.08.2018 mit 1,5 Feststellen für die Mobile Arbeit Fokus öffentlicher Raum/Streetwork, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes für 2018 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 51.144,73 EUR |
Eigenmittel | 2.134,47 EUR |
Drittmittel | 3.000,00 EUR |
Zuschuss der HRO | 30.681,33 EUR |
davon Personalkosten | 29.857,06 EUR |
H/M/BK/SK | 824,27 EUR |
Differenz | 15.328,93 EUR |
Die Eigenmittel zu den Gesamtkosten betragen 4,17 %, die Drittmittel 5,87 %.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Die Differenz resultiert aus dem Planungsansatz der Verwaltung und der Option der Etablierung eines neuen Projektes im Rahmen der Förderung. Aus derzeitiger Sicht kann kein Bedarf abgeleitet werden, der eine Finanzierung von 2 VZÄ erforderlich macht.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes für 2019 stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 98.398,08 EUR |
Eigenmittel | 0 EUR |
Drittmittel | 0 EUR |
Zuschuss der HRO | 76.165,53 EUR |
davon Personalkosten | 73.106,78 EUR |
H/M/BK/SK | 3.058,75 EUR |
Differenz | 22.232,55 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Die Differenz resultiert aus dem Planungsansatz der Verwaltung für die Etablierung eines neuen Projektes im Rahmen der Förderung. Nach der Evaluation des Projektes der Jahre 2018/2019 wird die Bedarfslage neu diskutiert und erforderliche Veränderungen in die Haushaltsplanung ab 2020 ggf. mit aufgenommen.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Projektes. Durch die Verwaltung wird keine Vollfinanzierung der Maßnahme erfolgen, aus diesem Grund sind durch den Träger Eigen- bzw. Drittmittel mindestens in Höhe des Vorjahres zu akquirieren. Der Träger wurde aufgefordert eine entsprechende Antragsüberarbeitung einzureichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit
(§§ 13, 14 SGB VIII)
Haus- halts-jahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36301.55512011 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 30.681,33 |
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2018 | 36301.75512011 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 30.681,33 |
2019 | 36301.55512011 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 76.165,53 |
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2019 | 36301.75512011 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 76.165,53 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
