Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2018/AM/3593

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Im Hafenforum September 2016 wurde das Ergebnis der Gutachter bekannt gegeben, wonach der Raumwiderstand bei der Erweiterung West, konkret also die Wohnbebauung, „planerisch kaum oder nicht zu überwinden sei“. Dem zu Folge wäre eine Genehmigungsfähigkeit der Umwandlung des Gebietes von einem Vorhalte- in ein Vorranggebiet sehr schlecht möglich.

 

Im Hafenforum September 2017 wurde bekannt, dass aufgrund der vorgenannten Erkenntnis eine sog. Vertiefung des Gutachterauftrags erfolgte sei. Diese Präzisierung habe im Wesentlichen darin bestanden, „grundsätzlich die Splittersiedlungen (Warnowrande, Up’n Warnowsand, Oldendorfer Tannen) als abgängig zu betrachten“.

Im Klartext: Die Gutachter sollen das Vorhaben so bewerten als würde es die über 40 Wohnhäuser in dem Gebiet nicht geben.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Trifft die o. g. Auftragserteilung an den Gutachter zu? Wie lautet die konkrete Formulierung des Auftrags?
  2. Welchen Wert hat ein Gutachten mit einer Prämisse, die nicht gegeben ist?
  3. Wie hoch sind die Kosten für das Gutachten?
  4. Wann erfolgt in welchem Rahmen die Bekanntgabe des Ergebnisses des Gutachtens?
  5. Wie sind die anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussreihenfolge geplant?
  6. Wer trägt dafür Sorge, dass die derzeit nicht vorhandene Prämisse allen Gremien bei Behandlung des Vorhabens vor einer Beschlussfassung ausreichend verdeutlicht wird?

 

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