Beschlussvorlage - 2018/BV/3588

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Kulturnetzwerk e. V. für das Projekt „Medienmeister statt Medienopfergemäß den §§ 1, 11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 33.000,00 EUR und für das Projekt „Medienmeister statt Medienopfer – mit offener Radioarbeit gegen Fremdenfeindlichkeit und für mehr Demokratie“  für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 35.000,00 EUR, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichts-behörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 und 14 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Im Haushaltsjahr 2018 wird der Fokus im Projekt weiterhin auf die präventive, crossmediale Medienarbeit gelegt. Der freie Träger reagiert auf die Bedarfe junger Menschen und hat seine Angebotspalette erweitert. Weiterhin ist die politische Bildung von Jugendlichen und jungen Menschen im Fokus der Projektarbeit. Durch die professionelle Begleitung von Jugendlichen und jungen Menschen bei tagesaktuellen Berichterstattungen „On Air“ werden sie zur Selbstbestimmung, Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt. Zunehmend wird die Vernetzung mit anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe auch sozialräumlich spürbar, im Besonderen mit den Stadtteil- und Begegnungszentren.

 

Im Rahmen des § 14 SGB VIII leistet das Projekt einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von medialen Gefahren und der Entwicklung von Gefahrenbewusstsein sowie im Sinne der Medienbildung spezifische medienpraktische- und journalistische Grundkenntnisse. Ebenso werden neue Medien, wie z.B. Facebook oder die eigene Homepage genutzt, um mit den jungen Menschen gemeinsam über Themen wie Datensicherheit und Urheberrechte im digitalen Netz zu sprechen.   Weiterhin absolvieren Jugendliche und junge Erwachsene, Schüler und Studenten Praktika im Projekt oder es finden projekt-gebundene Ganztagsschulangebote mit Schulen und Einrichtungen statt. Ziel ist es weiterhin, ehrenamtliches Engagement im Projekt zu fördern. 

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für eine 0,60 Feststelle sowie auf Honorar, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2018

wie folgt dar:

Gesamtkosten

54.699,87 EUR

Eigenmittel

6.699,87 EUR

Drittmittel

15.000,00 EUR

Zuschuss HRO

   33.000,00 EUR

davon Personalkosten

20.000,00 EUR

H/M/BK/SK

13.000,00 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 12,25 %., der Anteil der Drittmittel 27,42% und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 60,33 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

Im Haushaltsjahr 2019 wird der Fokus im Projekt neben der bestehenden präventiven, crossmedialen Medienarbeit auf die Sensibilisierung fremder Kulturen und auf den Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus unter Jugendlichen gerichtet. Im Mittelpunkt steht die Medienarbeit mit jungen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Das gemeinsame mediale Arbeiten und Erleben der jungen Menschen soll die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund fördern, gesellschaftliche Partizipation unter-stützen und Fremdenfeindlichkeit nachhaltig abbauen.

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für eine 0,60 Feststelle sowie auf Honorar, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2019

wie folgt dar:

Gesamtkosten

49.947,39 EUR

Eigenmittel

5.947,39 EUR

Drittmittel

9.000,00 EUR

Zuschuss HRO

   35.000,00 EUR

davon Personalkosten

25.000,00 EUR

H/M/BK/SK

10.000,00 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 11,91%., der Anteil der Drittmittel 18,02% und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 70,07% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:50

Produkt :36200                                

Bezeichnung:Jugendarbeit, §§ 11,12 SGB VIII

 

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzah-lungen

Auszah-lungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

33.000,00 EUR

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

33.000,00 EUR

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

35.000,00 EUR

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

35.000,00 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018 / 2019.

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen