Stellungnahme - 2017/BV/3338-58 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Im TH 73 werden ab dem Jahr 2019 jeweils 225.000 EUR/Jahr als Zuschuss für Vereine und Verbände eingestellt, mit dem Zweck: Betrieb eines Umweltbildungszentrums

 

Zum o.g. Änderungsantrag nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

 

Der Betrieb eines Umweltberatungszentrums wird derzeit nicht befürwortet. Die Einstellung von finanziellen Mittel ab 2019 in Höhe von 225.000 EUR für die Bezuschussung von Vereinen und Verbänden für den Betrieb eines Umweltbildungszentrums in den Teilhaushalt 73 kann nur erfolgen, wenn mindestens sichergestellt ist, dass die erforderlichen Personalkapazitäten für die notwendige Projektbearbeitung zur Verfügung stehen.

Die Förderung von Verbänden und Vereinen erfordert entsprechend der Geschäftsanweisung für die Gewährung von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen eine fachspezifische Förderrichtlinie, die zu erarbeiten wäre. Gefördert werden sollen der Klimaschutz, Umweltschutz, Naturschutz und Nachhaltigkeit. Bei diesen Themen sind inhaltlich mehrere Ämter/Bereiche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beteiligt, die eine Abgrenzung erfordern.

Die Abwicklung von Zuschüssen an Verbände und Vereine ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Die Zuwendungen werden aufgrund von Anträgen im Rahmen eines Zuwendungsbescheides ausgereicht. Die Anträge sind inhaltlich zu prüfen, Zuwendungsbescheide zu erlassen und die Verwendung der ausgereichten Mittel zu prüfen. Der Umfang und das Ergebnis der Prüfung sind darüber hinaus aktenkundig zu machen.

Derzeit werden keine personellen Ressourcen gesehen, die eine Abwicklung der oben genannten Aufgaben im Amt für Umweltschutz ermöglichen.

Es wäre zu prüfen, ob die Aufgaben ggf. durch andere (Klimaschutzleitstelle) bzw. durch die Beauftragung Dritter (Vereine oder Institutionen) wahrgenommen werden können.

 

 

 

Zum Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung der Kosten soll durch eine Erhöhung des Ansatzes der Einnahmen aus Ordnungsangelegenheiten (Produkt 12201) erfolgen. Eine Erhöhung des Ansatzes um 225.000 EUR ab dem Jahr 2019 wird als unrealistisch eingeschätzt.

 

Der Saldo im Ergebnishaushalt weist im Jahr 2019 lediglich ein Plus von 1,38 Mio. EUR auf. Nach Abzug der Pflichteinstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,2 Mio. EUR verbleibt nur noch ein Überschuss von 183.800 EUR.

Der Haushaltsausgleich ist nur gewährleistet, wenn der Ergebnishaushalt keinen Fehlbetrag ausweist. Andernfalls ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

Mar 29, 2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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Apr 10, 2018 - Personalausschuss

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Apr 11, 2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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