Informationsvorlage - 2018/IV/3580
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung der Kindertagesförderung am Schuljahresbeginn 2018 und 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.03.2018
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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Apr 10, 2018
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Sachverhalt:
Die Auszahlung der öffentlichen Mittel nach dem KiföG M-V am Beginn der Schuljahre 2018 und 2019 soll wie folgt durchgeführt werden:
Im Interesse einer verwaltungsökonomischen und effizienten Handlungsweise soll für diese beiden Jahre keine kalendertägliche Splittung der finanziellen Mittel durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe durchgeführt werden. Für beide Jahre soll die Betreuung der Kinder ab/bis zum Wechsel von Kindergarten in Schule stattfinden, soweit kein früherer Wechsel in die Hortbetreuung vereinbart ist.
Im August 2018 (Schuljahresbeginn 20.08.2018, 12 Tage bis Monatsende) wird für die Vorschulkinder die Kindergartenförderung für den Monat August 2018 gezahlt und ab dem 01.09.2018 die entsprechende Hortförderung.
Im August 2019 (Schuljahresbeginn 12.08.2019, 11 Tage ab Monatsanfang) wird bereits ab dem 01.08.2019 die entsprechende Hortförderung gezahlt.
Die o.g. Förderungen beinhalten alle Entgelte, Elternbeiträge nach § 21 Abs. 6 KiföG M-V und die Elternentlastungen. Für die Anspruchsprüfung (Berechtigungsschein) ist bei einem Trägerwechsel (neben den Arbeitsnachweisen) die Kündigungsbestätigung zum 31.08.2018 bzw. 31.07.2019 vorzulegen.
Steffen Bockhahn
Senator Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
