Beschlussvorlage - 2018/BV/3579
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII - Volkssolidarität KV Rostock-Stadt e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 338.491,99 Euro und für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 344.673,89 Euro, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.
Die Arbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum nimmt eine bedeutende Stellung im Sozialraum Dierkow ein. Auf der Grundlage der vorliegenden Konzept- und Leistungsbeschreibung werden unterschiedlichste Angebote, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen sowie auch allen anderen Einwohnern und Einwohnerinnen im Sozialraum unterbreitet.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow wird für 3 Feststellen sowie Honorar, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.
Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 0,875 Feststellen Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschluss-vorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgaben-feldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 363.491,99 EUR |
Eigenmittel | 25.000,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 338.491,99 EUR |
davon Personalkosten | 134.603,63 EUR |
H/M/BK/SK | 203.888,36 EUR |
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 369.673,89 EUR |
Eigenmittel | 25.000,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 344.673,89 EUR |
davon Personalkosten | 138.652,42 EUR |
H/M/BK/SK | 206.021,47 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt im Jahr 2018 6,88 % und im Jahr 2019 6,76 %. Berücksichtigt werden muss hier jedoch, dass der Träger Deutscher Kinderschutzbund e. V. mit dem Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ am Standort Kurt-Schumacher-Ring 160 integriert ist. Die Finanzierung des Projektes „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ erfolgt ohne Berücksichtigung von Miet- und Betriebskosten. Diese Kosten sind in der Gesamtfinanzierung des Projektes „Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow“ enthalten, da der Mietvertrag für den Standort zwischen den Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. und dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ geschlos-sen wurde. Der jährliche Mietzins beträgt rund 103.860,00 Euro (Kaltmiete).
Das Projekt wird außerordentlich durch ehrenamtliches Engagement und Eigenleistungen unterstützt, welches jedoch in der Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Finanzierung des Stadtteil- und Begegnungszentrums im Rahmen des Finanzierungsplanes nicht angerechnet werden kann. Der Träger wurde aufgefordert, weitere Eigen- oder Drittmittel zu akquirieren.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantrag-ten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Dierkow, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 338.491,99 |
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2018 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 338.491,99 |
2019 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 344.673,89 |
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2019 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 344.673,89 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
