Beschlussvorlage - 2018/BV/3579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 338.491,99 Euro und für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 344.673,89 Euro, vorbehaltlich der Beschluss-fassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Die Arbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum nimmt eine bedeutende Stellung im Sozialraum Dierkow ein. Auf der Grundlage der vorliegenden Konzept- und Leistungsbeschreibung werden unterschiedlichste Angebote, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen sowie auch allen anderen Einwohnern und Einwohnerinnen im Sozialraum unterbreitet.

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow wird für 3 Feststellen sowie Honorar, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 0,875 Feststellen Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschluss-vorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgaben-feldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

363.491,99 EUR

Eigenmittel

25.000,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

338.491,99 EUR

davon Personalkosten

134.603,63 EUR

H/M/BK/SK

203.888,36 EUR

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

369.673,89 EUR

Eigenmittel

25.000,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

344.673,89 EUR

davon Personalkosten

138.652,42 EUR

H/M/BK/SK

206.021,47 EUR

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt im Jahr 2018  6,88 % und im Jahr 2019 6,76 %. Berücksichtigt werden muss hier jedoch, dass der Träger Deutscher Kinderschutzbund e. V.  mit dem  Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“  am Standort Kurt-Schumacher-Ring 160 integriert ist. Die Finanzierung  des Projektes „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ erfolgt ohne Berücksichtigung von Miet- und Betriebskosten. Diese Kosten sind in der Gesamtfinanzierung  des Projektes „Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow“ enthalten, da der Mietvertrag für den Standort zwischen den Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. und dem Eigenbetrieb          „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ geschlos-sen wurde. Der jährliche Mietzins beträgt rund 103.860,00 Euro (Kaltmiete).

 

Das Projekt wird außerordentlich durch ehrenamtliches Engagement und Eigenleistungen unterstützt, welches jedoch in der Gesamtbetrachtung hinsichtlich der Finanzierung des Stadtteil- und Begegnungszentrums im Rahmen des Finanzierungsplanes nicht angerechnet werden kann. Der Träger wurde aufgefordert, weitere Eigen- oder Drittmittel zu akquirieren.

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig  anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantrag-ten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Dierkow, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                     Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

338.491,99

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

338.491,99

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

344.673,89

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

344.673,89

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen