Beschlussvorlage - 2018/BV/3578
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 12 SGB VIII - Rostocker Stadtjugendring e. V. - "Jugendpolitische Dachverbandsarbeit beim Rostocker Stadtjugendring e. V."
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die institutionelle Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V. für die Maßnahme „Jugendpolitische Dachverbandsarbeit beim Rostocker Stadtjugendring e. V.“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 82.300 Euro und für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 84.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsauf-sichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und den fachlichen Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, welches die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände und Jugendgruppen dabei unterstützt, ihre Jugendarbeit selbst zu organisieren und zu verantworten. Durch diese Arbeit sollen junge Menschen dabei unterstützt, beraten und begleitet werden, ihre Anliegen und Interessen zu artikulieren.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für 1 Feststelle, Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im Haushaltsjahr 2018
wie folgt dar:
Gesamtkosten | 83.720,00 EUR |
Eigenmittel/ Teilnehmerbeiträge | 1.420,00 EUR |
Sonstige Einnahmen | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 82.300,00 EUR |
davon Personalkosten | 66.246,01 EUR |
H/M/BK/SK | 16.053,99 EUR |
Diese Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:
1. Weiterentwicklung des vorliegenden Konzeptes „Jugendbeteiligung“ sowie
Fortsetzung der Organisation von Jugendbeteiligungsprozessen unter der Nutzung
der vorhandenen Strukturen in der HRO,,
2. Mitwirkung am Prozess „Jugendgerechte Kommune“,
3. Koordinierung der Dachverbandsarbeit,
4. Rostocker Politkalender 2018.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,70 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 98,30% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Eine Förderung der Verwal-tungskosten erfolgt in Höhe von max. 3% des geförderten Personalkostenzuschusses.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich im HaushaltsjahrJ 2019
wie folgt dar:
Gesamtkosten | 85.420,00 EUR |
Eigenmittel/ Teilnehmerbeiträge | 1.420,00 EUR |
Sonstige Einnahmen | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 84.000,00 EUR |
davon Personalkosten | 68.072,99 EUR |
H/M/BK/SK | 15.927,01 EUR |
Diese Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:
1. Weiterentwicklung des vorliegenden Konzeptes „Jugendbeteiligung“ sowie
Fortsetzung der Koordination und Unterstützung von Jugendbeteiligungsprozessen unter der Nutzung der vorhandenen Strukturen in der HRO,
2. Mitwirkung am Prozess „Jugendgerechte Kommune“,
3. Koordinierung der Dachverbandsarbeit,
4. Rostocker Politkalender 2019.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Hier ist zu erwähnen, dass der Träger, wie in den Jahren zuvor, eine Festellenerweiterung von 40 Stunden pro Woche für einen Jugendbeteiligungscoach im Erstantrag beantragt hatte, diese Erweiterung zum jetzigen Zeitpunkt nicht realisierbar ist. Perspektivisch für das Jahr 2020 – auch vor dem Hintergrund aktueller stadtpolitischer Bestrebungen zu besserer Bürger(Jugend-)beteiligung und in den Ergebnissen zur „Jugendgerechten Kommune“ - sollte unter Einbeziehung aller zuständigen Gremien eine solche Erweiterung neu betrachtet und entschieden werden.
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,66%, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 98,34% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von. max. 3% des geförderten Personalkosten-zuschusses.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§11,12 SGB VIII)
HHJ | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwen-dungen | Einzah-lungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 82.300,00 EUR |
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2018 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 82.300,00 EUR |
2019 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 84.000,00 EUR |
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2019 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 84.000,00 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
