Beschlussvorlage - 2018/BV/3575

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Kolping Initiative M-V gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 255.204,61 Euro und für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 259.657,10 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Die Angebotsstruktur des Stadtteil- und Begegnungszentrums gestaltet sich breit gefächert, um den vielfältigen Interessen der Besucher gerecht zu werden. Dabei stehen neben der sozialräumlichen Arbeit die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Jugendsozial-  und Schulsozialarbeit an vorderster Stelle. Aktuelle Bedarfe und veränderte Problemlagen berücksichtigt der freie Träger in der pädagogischen  Ausrichtung seiner Angebote mit Kindern  und Jugendlichen und deren Familien im Sozialraum gemäß §§ 1, 11 bis 14 und auch 16 SGB VIII. Der Träger sieht darin seine wesentliche Aufgabe, die Arbeitsschwerpunkte prozessimmanent zu präzisieren und Themen aller Besucher des Stadtteil- und Begegnungszentrums bedarfsgerecht aufzugreifen. 

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Lichtenhagen wird für 2,0 Feststellen sowie Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 3,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2,5 Feststellen Schulsozial-arbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschluss-vorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgaben-feldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

282.204,61

Eigenmittel

25.000,00

Drittmittel

2.000,00

Zuschuss HRO

255.204,61

davon Personalkosten

117.735,51

H/M/BK/SK

137.469,10

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 8,86 % und die Drittmittel betragen 0,71 %.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

287.157,10

Eigenmittel

25.500,00

Drittmittel

2.000,00

Zuschuss HRO

259.657,10

davon Personalkosten

122.276,93

H/M/BK/SK

137.380,18

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 8,88 % und die Drittmittel betragen 0,70 %.

 

Berücksichtigt werden muss hier jedoch, dass der Träger Charisma e. V.  mit dem  Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nord/Nordwesten“  am Standort Eutiner Str. 20 integriert ist. Die Finanzierung  des Projektes „Eltern- und Familienbildung im Nord/Nordwesten“ erfolgt ohne Berücksichtigung von Miet- und Betriebskosten. Diese Kosten sind in der Gesamtfinanzierung  des Projektes „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen“ enthalten, da der Mietvertrag für den Standort zwischen der Kolping Initiative M-V gGmbH und dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ geschlossen wurde.

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig  anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Lichtenhagen, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                     Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

255.204,61

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

255.204,61

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

259.657,10

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

259.657,10

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport                                                                                   

 

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