Beschlussvorlage - 2018/BV/3573

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers IN VIA Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 274.712,03 Euro und für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 283.052,19 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Ausgehend von den Bedürfnissen und aktuell erfahrbaren Lebenssituationen im Sozialraum ist das Stadtteil- und Begegnungszentrum ein Ort der Begegnung und der Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig von Alter, Geschlecht oder von ihrer sozialen, religiösen, weltanschaulichen und kulturellen Herkunft.  Im Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein werden zahlreiche niedrigschwellige, zielgruppenspezifische und zielgruppenübergreifende Angebote und Freizeitmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, vorgehalten. Jugendliche im Übergang von der Schule in das Berufsleben bilden einen Schwerpunkt in der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums. Die Einrichtung mit seinen Angeboten und Treffpunktmöglichkeiten bietet einen Rahmen für vielfältige Eigentätigkeiten aber auch für fachliche Begleitung, Beratung und Unterstützung.

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten- Klein wird für 2,375 Feststellen sowie Miete, Honorare, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 1,875 Feststellen Jugendsozialarbeit und 4,75 Feststellen Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschluss-vorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgaben-feldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwen-dungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

316.013,86

Eigenmittel

38.301,83

Drittmittel

3.000,00

Zuschuss HRO

274.712,03

davon Personalkosten

138.102,03

H/M/BK/SK

136.610,00

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 12,12 % und der Anteil der  Drittmittel beträgt 0,95 %.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

322.834,34

Eigenmittel

39.782,15

Drittmittel

0,00

Zuschuss HRO

283.052,19

davon Personalkosten

143.762,19

H/M/BK/SK

139.290,00

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt  12,32 %.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig  anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Lütten-Klein, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                     Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

274.712,03

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

274.712,03

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

283.052,19

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

283.052,19

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Beschlüsse

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Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen