Beschlussvorlage - 2018/BV/3573
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII - IN VIA Rostock e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers IN VIA Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 274.712,03 Euro und für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 283.052,19 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.
Ausgehend von den Bedürfnissen und aktuell erfahrbaren Lebenssituationen im Sozialraum ist das Stadtteil- und Begegnungszentrum ein Ort der Begegnung und der Kommunikation aller Bewohnerinnen und Bewohner, unabhängig von Alter, Geschlecht oder von ihrer sozialen, religiösen, weltanschaulichen und kulturellen Herkunft. Im Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein werden zahlreiche niedrigschwellige, zielgruppenspezifische und zielgruppenübergreifende Angebote und Freizeitmaßnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, vorgehalten. Jugendliche im Übergang von der Schule in das Berufsleben bilden einen Schwerpunkt in der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums. Die Einrichtung mit seinen Angeboten und Treffpunktmöglichkeiten bietet einen Rahmen für vielfältige Eigentätigkeiten aber auch für fachliche Begleitung, Beratung und Unterstützung.
Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten- Klein wird für 2,375 Feststellen sowie Miete, Honorare, Betriebs- und Sachkosten gewährt.
Des Weiteren werden 1,875 Feststellen Jugendsozialarbeit und 4,75 Feststellen Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschluss-vorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgaben-feldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwen-dungsbescheiden geregelt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 316.013,86 |
Eigenmittel | 38.301,83 |
Drittmittel | 3.000,00 |
Zuschuss HRO | 274.712,03 |
davon Personalkosten | 138.102,03 |
H/M/BK/SK | 136.610,00 |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 12,12 % und der Anteil der Drittmittel beträgt 0,95 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 322.834,34 |
Eigenmittel | 39.782,15 |
Drittmittel | 0,00 |
Zuschuss HRO | 283.052,19 |
davon Personalkosten | 143.762,19 |
H/M/BK/SK | 139.290,00 |
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 12,32 %.
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Lütten-Klein, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 274.712,03 |
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2018 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 274.712,03 |
2019 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 283.052,19 |
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2019 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 283.052,19 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
