Beschlussvorlage - 2018/BV/3569
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 16 SGB VIII - Deutscher Kinderschutzbund Orstverband Rostock e. V. - "Eltern- und Familienbildung im Nordosten"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Rostock e. V. für das Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 in Höhe von 140.250,94 Euro und für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 in Höhe von 148.519,95 Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, der am 01.12.2015 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen 1. Fortschreibung des Rahmenkonzeptes der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock sowie des Umsetzungskonzeptes. Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Rostock e. V. ist beauftragt, Angebote der Eltern- und Familienbildung in der Region Nordost der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umzusetzen, mit dem Ziel, die am Erziehungsprozess von Kindern beteiligten Personen durch geeignete Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu begleiten. Mit dem Angebot sollen insbesondere Mütter und Väter in ihrer Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Gesundheits-, Mitgestaltungs- und Medienkompetenz sowie in der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung gestärkt werden.
Eine beantragte Stellenerweiterung um 5 Stunden ist fachlich begründet und wurde im Fördervorschlag durch die Verwaltung mit Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde, frühestens jedoch ab Juli 2018 berücksichtigt.
Der Fördervorschlag bezieht sich auf folgende Ausgaben: 2,38 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.
Die Gesamtfinanzierung 2018 des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 144.086,13 EUR |
Eigenmittel | 3.835,19 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 140.250,94 EUR |
davon Personalkosten incl. BG | 125.535,00 EUR |
H/SK | 14.715,94 EUR |
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,66%.
Der Fördervorschlag für das Haushaltsjahr 2019 bezieht sich auf folgende Ausgaben: 2,38 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.
Die Gesamtfinanzierung 2019 des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 163.581,16 EUR |
Eigenmittel | 4.847,15 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 148.519,95 EUR |
davon Personalkosten | 133.169,95 EUR |
H/SK | 15.350,00 EUR |
Differenz | 10.214,06 EUR |
Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Träger stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Der Differenzbetrag liegt ursächlich in einer nicht genehmigten Verstetigung eines sozialräumlichen Angebotes.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,96 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 90,79 % und der Differenzbetrag gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 6,24 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36302010 Bezeichnung: Förderung der Erziehung in der Familie
(§§16-21 SGB VIII)
HHJ | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzah-lungen | Auszah-lungen |
2018 | 36302010. 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 140.250,94 EUR |
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2018 | 36302010. 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 140.250,94 EUR |
2019 | 36302010. 54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 148.519,95 EUR |
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2019 | 36302010. 74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 148.519,95 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
