Beschlussvorlage - 2018/BV/3569

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Rostock e. V. für das Projekt „Eltern- und Familienbildung im Nordosten“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 in Höhe von 140.250,94 Euro und für den Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019 in Höhe von 148.519,95 Euro vorbehaltlich der Beschlussfassung der  Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, der am 01.12.2015 vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen 1. Fortschreibung des Rahmenkonzeptes der Eltern- und Familienbildung in der Hansestadt Rostock sowie des Umsetzungskonzeptes. Der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Rostock e. V. ist beauftragt, Angebote der Eltern- und Familienbildung in der Region Nordost der Hanse- und Universitätsstadt Rostock umzusetzen, mit dem Ziel, die am Erziehungsprozess von Kindern beteiligten Personen  durch geeignete Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu begleiten. Mit dem Angebot sollen insbesondere Mütter und Väter in ihrer Erziehungs-, Beziehungs-, Alltags-, Gesundheits-, Mitgestaltungs- und Medienkompetenz sowie in der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung gestärkt werden.

 

Eine beantragte Stellenerweiterung um 5 Stunden ist fachlich begründet und wurde im Fördervorschlag durch die Verwaltung mit Genehmigung des Haushaltes durch die Rechtsaufsichtsbehörde, frühestens jedoch ab Juli 2018 berücksichtigt.

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf folgende Ausgaben: 2,38 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.

 

Die Gesamtfinanzierung 2018 des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

144.086,13 EUR

Eigenmittel

3.835,19 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

140.250,94 EUR

davon Personalkosten incl. BG

125.535,00 EUR

H/SK

14.715,94 EUR

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der  Eigenanteil des Trägers beträgt 2,66%.

 

Der Fördervorschlag für das Haushaltsjahr 2019 bezieht sich auf folgende Ausgaben: 2,38 Feststellen sowie Honorar- und Sachkosten.

 

Die Gesamtfinanzierung 2019 des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

163.581,16 EUR

Eigenmittel

4.847,15 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

148.519,95 EUR

davon Personalkosten

133.169,95 EUR

H/SK

15.350,00 EUR

Differenz

10.214,06 EUR

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Träger stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Der Differenzbetrag liegt ursächlich in einer nicht genehmigten Verstetigung eines sozialräumlichen Angebotes.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt maximal in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,96 %, der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 90,79 % und der Differenzbetrag gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt beträgt 6,24 %.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:    50

Produkt :           36302010            Bezeichnung: Förderung der Erziehung in der Familie  

                                                                              (§§16-21 SGB VIII)        

 

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzah-lungen

Auszah-lungen

2018

36302010.

54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

140.250,94 EUR

 

 

2018

36302010.

74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

140.250,94 EUR

2019

36302010.

54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

148.519,95 EUR

 

 

2019

36302010.

74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

148.519,95 EUR

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen