Beschlussvorlage - 2018/BV/3558
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 13 SGB VIII - AFW-Gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH - "You:Act"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers AFW - Gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH für das Projekt „You:Act“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018 in Höhe von 339.859,82 Euro und für den Zeitraum 01.01.2019-31.12.2019 in Höhe von 358.321,12 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadt-weites Angebot.
Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen und/oder sozialen Benachteiligungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozial-pädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem Projekt „You:Act“, im Rahmen der Jugendberufshilfe, wird ein sozial-pädagogisches Ausbildungs- und Beschäftigungsangebot bereitgestellt, welches Jugend-lichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 25 Jahren, unter größtmöglicher Berücksichtigung ihrer Interessen und ihrer Fähigkeiten, eine intensive, individuelle Begleitung und Unterstützung anbietet. Ziel ist die schrittweise Erlangung der beruflichen Reife und daran anknüpfend, eine Integration in Ausbildung oder Beruf.
Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für 6 Feststellen sowie auf Honorar-, Miet-, Betriebsneben- und Sachkosten.
Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 348.513,76 EUR |
Eigenmittel | 8.653,94 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 339.859,82 EUR |
davon Personalkosten | 226.015,09 EUR |
H/M/BK/SK | 113.844,73 EUR |
Differenz | 0,00 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem freien Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,48% und der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 97,52% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Die Förderung der Hanse- Universitätsstadt Rostock stellt sich für das Haushaltsjahr 2019
wie folgt dar:
Gesamtkosten | 367.513,85 EUR |
Eigenmittel | 9.192,73 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 358.321,12 EUR |
davon Personalkosten | 242.386,95 EUR |
H/M/BK/SK | 115.934,17 EUR |
Differenz | 0,00 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem freien Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,5% und Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 97,50% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§§ 13, 14 SGB VIII)
HHJ
| Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzah-lungen | Auszah-lungen |
2018 | 36301.55512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugend-berufshilfe (JBH) (§ 13 SGB VIII) von der HRO
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| 339.859,82 EUR |
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2018 | 36301.75512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von der HRO
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| 339.859,82 EUR |
2019 | 36301.55512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von der HRO |
| 358.321,12 EUR |
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2019 | 36301.75512013 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der JBH (§ 13 SGB VIII) von HRO |
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| 358.321,12 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
