Beschlussvorlage - 2018/BV/3554

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Institut Lernen und Leben e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 220.071,86 Euro und für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 231.030,90 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förde-rung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Das Stadtteil- und Begegnungszentrum ist ein fester Bestandteil und etablierter Treffpunkt für die Bürger und Bürgerinnen im Stadtteil Evershagen. Insbesondere die Kinder und Heranwachsenden stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Die Einrichtung arbeitet eng mit dem Jugendclub „Pablo Neruda“ zusammen.

 

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begegnungszentrum wird für 2,5 Feststellen sowie Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 1,0 Feststelle Jugendsozialarbeit und 2,0 Feststellen Schul-sozialarbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schul-sozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugend-sozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbeschei-den geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

251.702,15 EUR

Eigenmittel

31.630,29 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

220.071,86 EUR

davon Personalkosten

108.270,36 EUR

H/M/BK/SK

111.801,50 EUR

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 12,57 %.

 

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

264.043,18 EUR

Eigenmittel

33.012,28 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

231.030,90 EUR

davon Personalkosten

118.786,16 EUR

H/M/BK/SK

112.244,74 EUR

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 12,5 %.

 

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen als zuwendungsfähig  anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Evershagen, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                     Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                  

 

 

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

220.071,86

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

220.071,86

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

231.030,90

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

231.030,90

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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Beschlüsse

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Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen