Beschlussvorlage - 2018/BV/3551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die För-derung des Trägers Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. für das Projekt „Ju-gendinitiative Outsider“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2018 - 31.12.2018 in Höhe von 28.800,00 Euro und 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 28.920,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Die Jugendeinrichtung „Outsider“ wird seit dem 01.05.2004 von einer Jugendinitiative geführt. Seit Januar 2013 hat die Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. die haushaltsrechtliche Bearbeitung sowie die fachliche Begleitung und Anleitung der Jugendinitiative übernommen. Mit diesem Angebot existiert ein lebensnahes verantwortungsbewusstes Agieren junger Menschen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Jugendinitiative ist sich der stadtteilpolitischen Verantwortung bewusst, indem zuverlässig fest verankerte und etablierte Aktionen für den Sozialraum angeboten werden. Die Zielgruppe sind insbesondere  Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren. Der Clubrat vertritt die Interessen der Jugendlichen und bemüht sich, junge Menschen zur Verantwortungsübernahme und Selbstorganisation aufzubauen.

 

Das Projekt wird mit Miet-, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

29.200,00 EUR

Eigenmittel

400,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

28.800,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

28.800,00 EUR

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

29.320,00 EUR

Eigenmittel

400,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

28.920,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

28.920,00 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungs-kosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers beträgt im Haushaltsjahr 2018 1,37 % und im Haushaltsjahr 2019 1,36 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                     Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

28.800,00

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

28.800,00

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

28.920,00

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

28.920,00

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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Beschlüsse

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Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen