Beschlussvorlage - 2018/BV/3550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2018 in Höhe von 354.861,68 Euro und für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 361.307,12 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Mit dem Standort bewirtschaftet der Verein nicht nur das größte Objekt von allen Stadtteil- und Begegnungszentren, es ist auch auf Grund seines traditionellen Hintergrundes, durch die vielfältigen soziokulturellen Angebote anderer Vereine, inhaltlich eines der umfangreichsten. Die pädagogische Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zur individuellen und sozialen Förderung junger Menschen, die im Zusammenspiel mit anderen sozialräumlichen und stadtweiten Akteuren positive Entwicklungen aufzeigt. In der Verknüpfung mit Gemeinwesenarbeit bietet das Stadtteil- und Begegnungszentrum eine vielfältige Palette für die Bürger und Bürgerinnen des Sozialraums.

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Reutershagen wird für 3,5 Feststellen sowie Honorare, Betriebs- und Sach-kosten gewährt. Berücksichtigt wurde auch, dass die Betriebskosten des Objekts max. in Höhe von  65 % als zuwendungsfähig anerkannt werden.

 

Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 4,75 Feststellen Schulsozial-arbeit aus ESF-Mitteln bzw. Landesmitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulso-zialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugend-sozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbeschei-den geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

414.861,68 EUR

Eigenmittel

60.000,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

354.861,68 EUR

davon Personalkosten

216.369,58 EUR

H/M/BK/SK

138.492,10 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 14,46 %.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

421.307,12 EUR

Eigenmittel

60.000,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

361.307,12 EUR

davon Personalkosten

221.212,17 EUR

H/M/BK/SK

140.094,95 EUR

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 14,24 %.

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers unter Berücksichtigung beantragter Tarifsteigerungen (2018: 2,5 %; 2019: 2 %) als zuwendungsfähig  anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Reutershagen, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schul-sozialarbeit.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                     Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                  

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

354.861,68

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

354.861,68

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

361.307,12

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

361.307,12

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen