Beschlussvorlage - 2018/BV/3549

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „Schulsozialarbeit an Beruflichen Schulen - Sachkosten“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2018 – 31.12.2018 in Höhe von 24.603,15 Euro und für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von 24.918,68 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Geneh-migung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Die Übergänge von der Schule in die Berufsausbildung und von der Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt werden für eine immer größer werdende Zahl von Jugendlichen und jungen Menschen schwieriger. An den Beruflichen Schulen entstehen vielfältige und zunehmend existentielle Konflikte, Spannungen und Problemlagen aufgrund persönlicher und sozialer Belastungssituationen, die u. a. durch Leistungsdruck, Lebens- und Berufs-planung, Einforderung berechtigter Leistungsansprüche und sich durch das Lebensalter ergebende Vereinbarkeit von Familie und Beruf geprägt sind.

 

Der Zuschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für dieses Projekt wird für Honorare, Miete und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 3,875 Feststellen Schulsozialarbeit aus ESF Mitteln und kommunalen Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ geför-dert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in der Beschlussvorlage zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte im Aufgabenfeld Schulsozialarbeit darge-stellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt. Die Fachkräfte sind an den Beruflichen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt „Wirtschaft“, „Dienstleistung und Gewerbe“, „Technik“ und „Alexander Schmorell“ etabliert.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

25.803,15 EUR

Eigenmittel

1.200,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

24.603,15 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

24.603,15 EUR

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 4,65 %.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

26.118,68 EUR

Eigenmittel

1.200,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

24.918,68 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

24.918,68 EUR

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 4,59 %

 

Die Antragstellungen wurden durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten im Rahmen der ESF-Förderung für Fachkräfte der Schulsozialarbeit.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:    50

Produkt :          36301         Bezeichnung:  Schul- und Jugendsozialarbeit (§§ 13, 14 SGB VIII)                       

 

 

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

24.603,15 EUR

 

 

2018

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

24.603,15 EUR

2019

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

24.918,68 EUR

 

 

2019

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

24.918,68 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen