Beschlussvorlage - 2018/BV/3547
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 11 SGB VIII- Förderverein Jugendschiff LIKEDEELER e. V. - Offene Kinder- und Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Apr 10, 2018
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Förderverein Jugendschiff LIKEDEELER e. V. für das Projekt „Offene maritime Kinder- und Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2018 – 31.12.2018 und 01.01.2019 – 31.12.2019 jährlich in Höhe von 77.200,00 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018/ 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§74, 75 SGB VIII
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.
Der Förderverein Jugendschiff LIKEDEELER e. V. bietet offene Kinder- und Jugendarbeit auf maritimem Gebiet an. Durch dieses niedrigschwellige Angebot haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, sich freiwillig, selbstbestimmt sowie in Gruppenstrukturen mit maritimen Themen auseinander zu setzen. Die Arbeit findet auf dem Schiff und im vereinseigenen Haus „Störtebeker“ statt.
Das dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl vorliegende Teilkonzept für das offene Angebot der maritimen Kinder- und Jugendarbeit der Gesamtkonzeption des Fördervereins Jugendschiff LIKEDEELER e.V. wurde grundsätzlich als förderwürdig eingeschätzt. Es sind bereits tragfähige Netzwerke zu den Stadtteil- und Begegnungszentren und weiteren Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie fachbezogenen Arbeitsgremien entstanden. Dadurch wird die Palette der Kinder- und Jugendarbeit zunehmend bereichert und mehr Kinder und Jugendliche begeistern sich für die maritime Arbeit. Die Verwaltung positioniert sich positiv zum Erhalt des Projektes der „maritimen Kinder- und Jugendarbeit“ mit den inhaltlichen Schwerpunkten:
- offener Treff,
- Arbeitsgemeinschaften wie Seemannschaft, junge Seeleute, maritim-kreatives Basteln,
- offene Ferienangebote incl. Tagesprogramm,
- thematische Familienwochenenden und
- saisonale Höhepunkte für Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 84.261,84 EUR |
Eigenmittel | 7.061,84 EUR |
Zuschuss HRO (Amt 50) | 77.200,00 EUR |
davon Personalkosten | 49.817,81 EUR |
Miete/BK/SK | 27.382,19 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 8,38 %.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:
Gesamtkosten | 84.261,84 EUR |
Eigenmittel | 7.061,84 EUR |
Zuschuss HRO (Amt 50) | 77.200,00 EUR |
davon Personalkosten | 49.817,81 EUR |
Miete/BK/SK | 27.382,19 EUR |
Der Eigenanteil des Trägers beträgt 8,38 %.
Da das Schiff mit den fahrenden Einheiten und das Vereinsgelände ganzjährig vorgehalten werden, müssen auch in den Wintermonaten, unabhängig von der Frequentierung der Angebote (hier auch Schullandheim, Wirtschaftsbetrieb), technische Grunderfordernisse erfüllt und personell abgesichert werden. Die überwiegende Unterhaltung und Bewirtschaftung des Schiffes erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2017 im Hafen- und Seemannsamt.
In Absprache mit dem Förderverein wurde das Projekt finanziell neu betrachtet und die genannten Kosten den Projektausgaben angepasst. Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Eine Förderung von Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3,0% des bewilligten Personalkostenzuschusses der Hansestadt Rostock.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11,12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2018 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 77.200,00 |
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2018 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 77.200,00 |
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2019 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 77.200,00 |
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2019 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 77.200,00 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/ 2019 ff.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
entfällt
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
