Beschlussvorlage - 2018/BV/3544

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förde-rung des Trägers „Fischkutter – Jugend- und Begegnungsstätte e. V.“ für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit im Fischkutter“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2018 – 31.12.2018 und 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von jährlich 8.500,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75

 

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Der Träger erbringt ein Leistungsangebot in den Sozialräumen Toitenwinkel, Gehlsdorf und Dierkow. Das Projekt stellt eine zielgruppenspezifische Ergänzung zu den vorhan-denen sozialräumlichen Angeboten dar. Insbesondere werden im Rahmen offener Freizeit-angebote sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche betreut.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

13.700,00 EUR

Eigenmittel

5.200,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

8.500,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

13.700,00 EUR

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

13.700,00 EUR

Eigenmittel

5.200,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

8.500,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

13.700,00 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungs-kosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 37,96 %.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                     Bezeichnung:Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                                  

 

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2018

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

8.500,00

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

8.500,00

2019

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

8.500,00

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

8.500,00

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

entfällt

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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Beschlüsse

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Apr 10, 2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen